Oberlandesgericht Hamburg: Mitglieder der »Letzten Verteidigungswelle« zu Haftstrafen verurteilt

Sieben Mitglieder und ein Unterstützer der rechtsextremen Gruppe »Letzte Verteidigungswelle« müssen in Haft. Ihnen wird versuchter Mord und Körperverletzung vorgeworfen. Que...

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Oberlandesgericht Hamburg: Mitglieder der »Letzten Verteidigungswelle« zu Haftstrafen verurteilt

Sieben Mitglieder und ein Unterstützer der rechtsextremen Gruppe »Letzte Verteidigungswelle« müssen in Haft. Ihnen wird versuchter Mord und Körperverletzung vorgeworfen.

Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa,

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Aktualisiert am 5. August 2026, 13:35 Uhr

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Letzte Verteidigungswelle Rechtsextremismus OLG Hamburg Urteil
Im Oberlandesgericht in Hamburg © Christian Charisius/​dpa

Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe »Letzte Verteidigungswelle« hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt.

Die Verurteilungen nach den zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten, gemacht haben. Der Vorsitzenden Richterin zufolge stellten die Taten den Versuch dar, »Chaos herbeizuführen«. Die Bezeichnung »braune Kinderzimmer« sei »durchaus passend gewählt«, sagte sie.

Brandanschläge auf Asylunterkünfte

Bei einem Brandanschlag der Gruppe auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus.

Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie »Ausländer raus«  hinterlassen.

Drei Mitglieder der Gruppe hatten laut Anklage einen Brandanschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant, der aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von stern und RTL verhindert werden konnte.

Fünf der Angeklagten waren nach groß angelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben.

Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitglieder der Gruppe

Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten.

Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig – der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen.

Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der »Letzten Verteidigungswelle« verhaftet worden.