Neue EU-Regel seit 12. August: Warum Ihr Pizzakarton bald anders aussehen könnte – und was das bedeutet
StartseiteVerbraucherNeue EU-Verpackungsregeln: Was sich beim Pizzabestellen verändertStand: 19.08.2026, 13:48 UhrKommentareUns auf Google folgenSeit dem 12. August gelten strengere EU-Vorgaben für Lebensmittel...
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Neue EU-Verpackungsregeln: Was sich beim Pizzabestellen verändert
Stand: 19.08.2026, 13:48 Uhr
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Seit dem 12. August gelten strengere EU-Vorgaben für Lebensmittelverpackungen. Was sich für Pizzakartons, Brötchentüten und To-go-Schalen ändert.
Kassel – Pizza bestellen, Brötchen holen, Fleisch an der Frischetheke kaufen: Für Verbraucher bleibt dieses Jahr vieles beim Alten. Nicht aber für Hersteller und Importeure. Verpackungen, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen bestimmte Grenzwerte für sogenannte PFAS nicht überschreiten. Die Regel gilt seit dem 12. August 2026.

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Die Stoffgruppe umfasst zahlreiche verschiedene Chemikalien. Einige davon machen Papier und Pappe wasser- und fettabweisend. Genau diese Eigenschaft ist bei einer fettigen Pizza, einem belegten Brötchen oder einer Schale mit Pommes erwünscht.
Neue Regeln für PFAS-Grenzen betrifft Fast-Food-Verpackungen wie Pizzakartons
Das Problem: PFAS bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab, weswegen die Europäische Kommission neue Vorgaben erlassen hat. Die Stoffe können sich in Böden und Gewässern verbreiten und über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen; einzelne PFAS können gesundheitliche Folgen haben, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Aus dem Einsatz einer bestimmten Verpackung folgt allerdings nicht automatisch, dass ein Lebensmittel gesundheitsschädlich ist.
Die EU-Verpackungsverordnung setzt für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt niedrige PFAS-Grenzen. Nicht auf den Markt gebracht werden dürfen Verpackungen, wenn sie mindestens einen dieser Werte erreichen oder überschreiten:
- 25 Mikrogramm pro Kilogramm bei einer einzelnen PFAS-Verbindung
- 250 Mikrogramm pro Kilogramm bei der Summe der erfassten PFAS-Verbindungen
- 50 Milligramm pro Kilogramm beim Gesamtfluorgehalt
Für Verbraucher bedeutet das: Die Verantwortung liegt zunächst bei den Unternehmen. Es gibt keine Pflicht, Verpackungen im Haushalt zu prüfen, zurückzugeben oder bestimmte Lebensmittel zu meiden.
Drei Veränderungen, die im Alltag auffallen können:
1. Karton und Papier könnten schneller durchfetten
Wenn eine Fluor-Beschichtung fehlt, kann Papier bei sehr fettigen oder feuchten Speisen schneller weich werden. Ein Pizzakarton könnte sich dann etwas anders anfühlen oder an einzelnen Stellen Fett aufnehmen. Das ist zunächst kein Hinweis auf eine mangelhafte Verpackung, sondern kann eine Folge des Verzichts auf PFAS sein.
2. Alte Verpackungen bleiben noch eine Weile sichtbar
Die Umstellung erfolgt nicht von einem Tag auf den anderen. Verpackungen, die bereits vor dem 12. August auf dem Markt bereitgestellt wurden, dürfen grundsätzlich weiterverwendet werden. Darauf weist die Europäische Kommission hin.
Deshalb kann es passieren, dass eine Bäckerei oder ein Imbiss zunächst noch vorhandene Kartons und Tüten aufbraucht. Aus dem Datum auf der Verpackung lässt sich also nicht unmittelbar ableiten, ob sie den neuen Vorgaben entspricht.
3. Eine PFAS-Freiheit steht nicht unbedingt auf der Tüte
Eine einheitliche Kennzeichnung für PFAS-freie Lebensmittelverpackungen gibt es derzeit nicht. Verbraucher können die Beschichtung daher meist nicht sicher erkennen. Die Verbraucherzentrale nennt einen einfachen Hinweis: Perlt Speiseöl auf dem Papier ab, kann eine fettabweisende Beschichtung vorhanden sein. Zieht der Tropfen schnell ein, spricht das eher dagegen.
Ein Beweis ist der Test jedoch nicht. Auch andere Materialien und Beschichtungen können Fett abweisen. Außerdem sollte niemand eine gebrauchte Lebensmittelverpackung nur für einen Test mit zusätzlichem Öl verschmutzen. Für den Alltag ist der Versuch deshalb höchstens eine grobe Orientierung – keine Schadstoffprüfung.
Neue Regeln sollen Mehrwegbehälter fördern
Wer Einwegverpackungen möglichst vermeiden möchte, kann beim Abholen von Essen nach einer Mehrwegbox fragen oder eine geeignete eigene Dose mitbringen. Viele gastronomische Betriebe müssen bereits eine Mehrwegoption anbieten. Sie darf nicht teurer sein als das vergleichbare Einwegangebot, so die Verbraucherzentrale. Sie informiert auch, dass Fertiggerichte beim Aufwärmen grundsätzlich in mikrowellengeeignetes Geschirr gehören – außer die Verpackung ist ausdrücklich für die Mikrowelle freigegeben.
Ab dem 12. Februar 2027 sollen die Möglichkeiten für Mehrweg und mitgebrachte Behälter durch weitere EU-Vorgaben ausgebaut werden. Dann sollen Betriebe mit To-go-Angeboten die Befüllung eigener Verpackungen grundsätzlich ermöglichen, ohne dafür einen Aufpreis zu verlangen.
Die PFAS-Grenzen sind nur ein Teil der neuen EU-Verpackungsverordnung. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums geht es außerdem darum, Verpackungsabfälle zu vermeiden, das Recycling zu verbessern und die Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen. Für Verbraucher werden die Änderungen wahrscheinlich aber erst nach und nach sichtbar. (Quellen: EU-Kommission, Verbraucherzentrale, eigene Recherche) (jh)