Rente mit 63 fällt weg, Mindestalter steigt auf 64 – das plant die Bundesregierung jetzt

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Rente mit 63 fällt weg, Mindestalter steigt auf 64 – das plant die Bundesregierung jetzt

Nach 67 ist nicht Schluss: Warum Sie sich auf ein noch höheres Rentenalter einstellen müssen

Stand: 21.08.2026, 08:17 Uhr

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Die Bundesregierung will alle 33 Empfehlungen der Rentenkommission umsetzen. Für Versicherte geht es vor allem um ein späteres Rentenalter und neue Regeln bei der Frührente.

München – Die geplante Rentenreform greift an einem besonders sensiblen Punkt an: dem Renteneintrittsalter. Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission soll die Regelaltersgrenze künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt diese um ein Jahr, soll das Rentenalter um sechs Monate wachsen.

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Dieser Artikel entstand in Kooperation mit promipool.de

Die Bundesregierung hat am 2. Juli 2026 angekündigt, alle 33 Vorschläge umsetzen zu wollen, wie wmn.de berichtet. Für viele Versicherte ist das keine abstrakte Debatte, denn schon heute hängt der Rentenbeginn stark vom Geburtsjahr ab. Aktuell liegt die Regelaltersgrenze je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren.

Die Rente mit 70 könnte folgende Jahrgänge treffen

Wen trifft die Rente mit 70? © IMAGO / Bihlmayerfotografie

Regelaltersgrenze ab 2032 alle zehn Jahre um sechs Monate höher

Kern der Pläne ist ein 2:1-Verhältnis zwischen Erwerbsphase und Ruhestand. Praktisch heißt das: Die Regelaltersgrenze würde erstmals ab 2032 steigen, danach jeweils in Zehnjahresschritten um ein halbes Jahr, sofern die Lebenserwartung wie prognostiziert zunimmt. Kommissionschefin Constanze Janda nannte das eine „moderate“ Erhöhung.

Parallel soll der Nachhaltigkeitsfaktor zurückkehren, damit sich die Rentenanpassung stärker am Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern orientiert. Laut mainpost.de könnte der Beitragssatz durch einen um sechs Monate späteren Renteneintritt um 0,35 bis 0,5 Prozentpunkte sinken.

Frührente ab 63 vor dem Aus, Mindestalter soll auf 64 steigen

Besonders umstritten ist das geplante Ende der abschlagsfreien „Rente mit 63“ für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Stattdessen soll das Mindestalter für eine Frührente mit Abzügen von 63 auf 64 Jahre steigen und danach mit der allgemeinen Altersgrenze mitwachsen.

Die Kommission begründet das damit, dass von der bisherigen Regel eher Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien profitieren. Fällt diese Option weg, liegt das jährliche Einsparpotenzial nach den Berechnungen bei 430 Millionen Euro. Wer bereits heute wissen will, wann regulär oder vorzeitig Schluss sein könnte, findet entsprechende Daten in der Renteninformation und im Rentenbeginnrechner.

Renteninformation und Rechner helfen bei der persönlichen Planung

Für den eigenen Überblick sind die bestehenden Werkzeuge weiter wichtig. Die jährliche Renteninformation geht an Versicherte ab 27 Jahren, wenn mindestens fünf Versicherungsjahre erfüllt sind. Dort steht, wann die abschlagsfreie Regelaltersrente voraussichtlich beginnt.

Der Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung liefert zusätzlich den frühestmöglichen Start mit Abschlägen. Nach Angaben von biallo.de können dort unter anderem Geburtsdatum, Schwerbehinderung und eine mögliche Tätigkeit im Bergbau berücksichtigt werden. Wer die verbleibende Zeit bis zum Ruhestand genauer berechnen will, kann danach die noch offenen Arbeitstage separat ermitteln.

Kritik an längerer Lebensarbeitszeit trifft körperlich belastete Berufe

Widerstand kommt vor allem von Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Opposition. Ver.di-Chef Frank Werneke kritisierte einzelne Vorschläge mit den Worten „völlige Missachtung der Lebensleistung der betroffenen Menschen“, so Frank Werneke laut wmn.de.

Juso-Vorsitzende Philipp Türmer hält die Kopplung an die Lebenserwartung für ungerecht, weil Menschen in Bau oder Pflege oft früher ins Berufsleben starten und statistisch kürzer leben. Die Kommission verweist deshalb auf Härtefallregeln für chronisch Kranke und Beschäftigte in besonders anstrengenden Berufen.

Für Verbraucher bleibt damit vor allem eine Aufgabe: den eigenen Rentenbeginn, mögliche Abschläge und die Folgen eines späteren Ausstiegs früh zu prüfen.