Fender klagt gegen Thomann: Streit um die Stratocaster
Der Streit um Nachbauten der weltberühmten Fender-E-Gitarre „Stratocaster“ eskaliert. Fender hat in dieser Woche Klage gegen den deutschen Musikeinzelhändler Thomann wegen einer mutmaßlichen Urheberrechtsverlet...
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Der Streit um Nachbauten der weltberühmten Fender-E-Gitarre „Stratocaster“ eskaliert. Fender hat in dieser Woche Klage gegen den deutschen Musikeinzelhändler Thomann wegen einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Der amerikanische Gitarrenhersteller wirft Thomann vor, mit Gitarren seiner Eigenmarke „Harley Benton“ die klassische Form der Stratocaster zu kopieren. Schon in den vergangenen Wochen hatte Fender mehr als 60 Gitarrenhersteller und Händler angeschrieben und geltend gemacht, sie verstießen mit ihren Gitarren in Stratocaster-Optik gegen das Urheberrecht. Fender mahnte sie an, die Produktion und den Verkauf von Nachbauten für den europäischen Markt einzustellen.
Die Fender Stratocaster ist die wohl bekannteste elektrische Gitarre überhaupt, sie wird seit dem Jahr 1954 produziert – gilt als Ikone der Rockkultur und wurde von Gitarristen wie Buddy Holly, Jimi Hendrix, David Gilmour und Eric Clapton gespielt. Fender verkauft nach eigenen Angaben jährlich rund 500.000 Stratocaster-Gitarren, davon etwa 34.000 in Deutschland.

Die Form und das Design der E-Gitarre werden allerdings schon seit Jahrzehnten kopiert, nicht nur von Billiganbietern, auch von namhaften E-Gitarren-Herstellern wie Yamaha, Ibanez und PRS und auch von Gitarrenmanufakturen, deren Instrumente teurer sind als das Original. Bislang gingen viele davon aus, dass das Design der ikonischen E-Gitarre „Public Domain“ sei, also Allgemeingut, das nicht mehr urheberrechtlich geschützt sei.
Doch darüber ist in den vergangenen Monaten ein großer Streit entbrannt. Es geht nicht um technische Patente für bestimmte Erfindungen, die wären – falls es welche gab – längst abgelaufen. Und auch nicht um Markenrecht. Zwar hat Fender im Jahr 2009 in Amerika versucht, sich für die Gestaltung der Gitarre einen Markenschutz zu erkämpfen, doch damit ist das Unternehmen damals gescheitert. Fender beruft sich jetzt auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2025 – in dem die Kammer entschied, dass der Korpus der Gitarre ein „urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst“ ist. Vertreten wurde Fender dabei von der renommierten Anwaltskanzlei Bird & Bird, die auf Urheberrecht spezialisiert ist.
Basis ist ein Versäumnisurteil
In dem Fall vor dem Landgericht Düsseldorf war Fender gegen einen chinesischen Billiganbieter ohne bekannte Zustelladresse vorgegangen, der die Gitarre über die Onlinehandelsplattform Ali Express für knapp 62 Euro verkauft hat – das ist ein Bruchteil dessen, was die preisgünstigsten Originale kosten. Fender hatte sich vorher per Testkauf eine solche Gitarre liefern lassen und klagte auf Unterlassung. Die Richter gaben Fender recht. Und weil zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der Stratocaster in Deutschland im Jahr 1954 die Schutzdauer für solche Werke 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers betrug, besteht für die Stratocaster in Deutschland laut dem Urteil ein urheberrechtlicher Schutz noch bis ins Jahr 2041.
Die Kammer des Landgerichts Düsseldorf zählt international zu den führenden Gerichten für Patentstreitsachen. Fast schwärmerisch heißt es in dem Urteil, der im Jahr 1991 verstorbene Erfinder Leo Fender habe mit dem Korpus der Stratocaster eine „herausragende geistige Schöpfung“ geschaffen, die auch seine Persönlichkeit widerspiegele. Die „futuristische, elegante und zeitlose“ Gestaltung sei zum Zeitpunkt des Erscheinens „etwas grundlegend Neues“ gewesen. Die Gitarre habe „weiche Rundungen, die die Assoziation an einen weiblichen Rumpf bestehend aus Hüfte, Taille und Armen wecken“. Die asymmetrische Form erwecke den Eindruck, die Gitarre beuge sich „wie eine zur Seite geneigte Tänzerin“ leicht nach rechts.
Ein wichtiges juristisches Detail: Der Billiganbieter aus China war zum Prozess gar nicht erschienen, das Urteil vom Dezember ist daher ein sogenanntes „Versäumnisurteil“. Aus diesem Grund wehrt sich auch Thomann gegen die Abmahnung. Das Urteil basiere „auf rein formalen Fristversäumnissen und stellt aus unserer Sicht keine umfassende inhaltliche Prüfung einer Rechtslage dar“, schrieb ein Thomann-Mitarbeiter im Juni in einem Blogbeitrag. Thomann habe sich entschlossen, selbst rechtliche Schritte gegen Fender einzuleiten: „Denn wir sind überzeugt, dass die Fragen, die hier aufgeworfen werden, weit über einen einzelnen Rechtsstreit hinausgehen.“ Thomann-Chef Hans Thomann schrieb: „Wir sehen es als unsere Verantwortung, diese Angelegenheit nicht nur für unser eigenes Unternehmen, sondern für alle Beteiligten gerichtlich klären zu lassen.“ Sinngemäß argumentiert das Unternehmen, das Modell Stratocaster sei nicht allein deshalb so erfolgreich, weil es gut aussieht, sondern auch weil die besten Musiker der Welt darauf gespielt haben und etliche andere Gitarrenbauer auf der ganzen Welt die Form aufgegriffen, weiterentwickelt und „neu interpretiert“ hätten.
In den sozialen Medien wird das Thema in den einschlägigen Foren für Gitarristen oft aufgegriffen. Namhafte Gitarren-Influencer wie etwa der Musikproduzent Rick Beato äußerten sich empört über das Urteil. Hier gehe einer der weltgrößten Hersteller gegen viele kleine Anbieter vor. Fender scheint sich von der Empörungswelle nicht davon abbringen zu lassen und teilte indes mit, man arbeite mit vielen Gitarrenbauern kooperativ zusammen, aber dieser Fall sei anders: „Thomann ist kein kleiner, unabhängiger Gitarrenbauer“, sondern einer der größten Musikhändler der Welt und selbst Eigentümer einer der größten Gitarrenmarken Europas.
Wie geht es nun weiter? Fender hat die Klage beim Gericht eingereicht, sie wird in den kommenden Tagen zugestellt. Noch habe er nichts bekommen, sagt Hans Thomann, bislang habe er die Nachricht nur den Medien entnommen. Nun kann es einige Zeit dauern. Aber vermutlich wird noch vor Ende des Jahres vor dem Landgericht Düsseldorf mündlich über den Fall verhandelt.