Mit Klage abgeblitzt: Medien fordern Millionenkosten von Prinz Harry zurück

Prozesse Mit Klage abgeblitzt: Medien fordern Millionenkosten von Prinz Harry zurück Prominente waren gegen mehrere Boulevardzeitungen vorgegangen, weil sie ihnen Bespitzelung vorwarfen. Mediengruppe m...

  • 2 min read
Mit Klage abgeblitzt: Medien fordern Millionenkosten von Prinz Harry zurück

Prozesse

Mit Klage abgeblitzt: Medien fordern Millionenkosten von Prinz Harry zurück

Prominente waren gegen mehrere Boulevardzeitungen vorgegangen, weil sie ihnen Bespitzelung vorwarfen. Mediengruppe macht Kosten von 40 Millionen Euro geltend

London – Nach der gescheiterten Klage des britischen Prinzen Harry und weiterer Promis wie Popstar Elton John gegen mehrere Boulevardzeitungen hat die Mediengruppe Associated Newspapers (ANL) Prozesskosten in Millionenhöhe zurückgefordert. Die Anwälte des Unternehmens forderten in einer Anhörung am Mittwoch, die gescheiterten Kläger sollten einen größeren Anteil der Prozesskosten von 34 Millionen Pfund (39,74 Mio. Euro) übernehmen als üblich.

Ein Mann mit rotblondem Bart und ernstem Gesichtsausdruck, fotografiert vor einem neutralen Hintergrund.
Die Mediengruppe Mediengruppe Associated Newspapers (ANL) will nach der gescheiterten Klage des britischen Prinzen Harry und weiterer Prominenter Kosten in Millionenhöhe zurück.

Das Gericht in London muss nun entscheiden, ob die bei einem Scheitern übliche Rückzahlung der Prozesskosten nach dem üblichen Schema berechnet oder eine strengere Regelung angewandt wird. ANL-Anwalt Antony White argumentierte, der Fall sei einem "Frontalangriff" gegen die Zeitungen der Mediengruppe, darunter die britische "Daily Mail", gleichgekommen. Er sprach von "einer Kampagne anstelle eines normalen und vernünftigen Rechtsstreits".

Kläger sehen "erstaunlich hohe Anwaltskosten"

Zu den Klägern gehörten neben Prinz Harry und Elton John auch dessen Ehemann David Furnish, die Schauspielerinnen Elizabeth Hurley und Sadie Frost, die Bürgerrechtsaktivistin Doreen Lawrence und der Ex-Politiker Simon Hughes. Ihr Anwalt Nicolas Bacon betonte, seine Mandanten hätten "ehrlich und im besten Gewissen gehandelt". Sie sollten nicht für alle "erstaunlich hohen Anwaltskosten" der Mediengruppe aufkommen müssen, forderte er.

Die Kläger hatten ANL vorgeworfen, Privatdetektive angeheuert zu haben, um Autos und Wohnungen zu verwanzen sowie illegal private Telefongespräche abzuhören. Zudem hätten die Detektive falsche Identitäten angegeben, um an medizinische Unterlagen zu gelangen. ANL wies die Anschuldigungen zurück. Nach Ansicht der Richter gelang es den Klägern in dem elfwöchigen Prozess nicht, ihre Anschuldigungen zu beweisen, sie wiesen die Klage zurück.

Die Verhandlung über die Prozesskosten soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Der Gerichtsbeschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich ergehen. (APA, 30.7.2026)

Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.