Minijob-Reform: Müssen Rentner bald mehr an die Rentenkasse zahlen?
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Stand: 04.08.2026, 07:29 Uhr
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Die Rentenkommission will Minijobs in die Sozialversicherung ziehen und nur Schüler ausnehmen. Für Rentner und andere Beschäftigte könnte das spürbar weniger Netto bedeuten.
Berlin – Die Vorschläge der Alterssicherungskommission zur Rente treffen auch Millionen Menschen mit geringfügiger Beschäftigung. Kernpunkt ist Empfehlung 26: Der Sonderstatus von Minijobs soll entfallen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung würden dann grundsätzlich Pflicht. Als einzige feste Ausnahme nennt die Kommission Schülerinnen und Schüler.
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Für Verbraucher ist das heikel, weil Minijobs bisher vor allem wegen des hohen Nettoanteils attraktiv sind. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte zugleich klar, dass die Bundesregierung keine komplette Abschaffung plane; die Empfehlungen seien zunächst Material für weitere Beratungen, wie die Tagesschau berichtet.

Empfehlung 26: Schüler als einzige feste Ausnahme
Der Fokus auf Schüler hat einen praktischen Grund. Nach den Regeln der Minijob-Zentrale dürfen Jugendliche erst ab 13 Jahren arbeiten, und auch dann nur unter engen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzes. Erlaubt sind leichte, altersgerechte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Babysitten, Tierbetreuung, Nachhilfe oder Flyer verteilen.
Gefährliche Arbeiten sowie Einsätze in lauter Umgebung oder mit riskanten Stoffen sind tabu, laut Minijob-zentrale.de. Gerade weil Schüler nur eingeschränkt einsetzbar sind, will die Kommission diese Gruppe offenbar nicht zusätzlich mit vollen Sozialabgaben belasten. Rentner wären von einer solchen Sonderregel dagegen nicht erfasst.
6,8 Millionen Betroffene und 79,1 Prozent ohne Rentenbeitrag
Im ersten Quartal 2026 waren 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte gemeldet. Besonders viele arbeiten im Handel samt Kfz-Reparatur mit 1.041.173 Personen, im Gastgewerbe mit 872.946 und bei sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit 774.409. Unter den Beschäftigten finden sich häufig Studierende, Frauen, Rentner und Menschen mit Grundsicherung.
Auffällig ist: Im gewerblichen Bereich waren im März 2026 nur 20,9 Prozent rentenversicherungspflichtig, 79,1 Prozent zahlten also nichts in die Rente ein. Genau hier setzt der Reformvorschlag an. Für Rentner hieße das: Sie verlören den bisherigen Sonderstatus, obwohl viele den Nebenverdienst vor allem zur Aufbesserung ihres Einkommens nutzen.
603 Euro Verdienst: Was vom Nebenjob übrig bliebe
Finanziell wäre der Einschnitt konkret. Wer 603 Euro im Monat verdient, müsste bei voller Rentenbeitragspflicht nach den Berechnungen aus dem Reformumfeld 56,08 Euro selbst für die Rentenkasse tragen; das Netto läge dann nur noch bei 546,92 Euro. Dazu könnten noch Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung kommen, wie t-online.de berichtet.
Bislang ist die Belastung oft deutlich geringer. Im gewerblichen Bereich liegt der Eigenanteil rentenversicherungspflichtiger Kräfte derzeit bei 3,6 Prozent, im Privathaushalt bei 13,6 Prozent. Bei 603 Euro Monatsverdienst ergibt das aktuell 21,71 Euro Eigenbeitrag und ein Rentenplus von 5,68 Euro pro Jahr.
Gastgewerbe warnt vor Lücken bei Abend- und Wochenendschichten
Kritik kommt besonders aus Branchen mit vielen Aushilfen. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick warnt laut mainpost.de vor einem Konstruktionsfehler, wenn nur Schüler verschont würden: „Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränken will, übersieht, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zu Recht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen können.“
Genau darin liegt der Widerspruch der Debatte: Schüler sollen wegen ihres Schutzstatus ausgenommen werden, können aber viele der gefragten Einsatzzeiten rechtlich gar nicht abdecken. Für Rentner gilt dieser Schutz nicht, ihre Jobs wären deshalb leichter in das normale System einzubeziehen.