Letzte juristische Chance: Stadt Freising erhält Unterstützung beim Kampf gegen 3. Startbahn
StartseiteLokalesFreisingFreisingStand: 04.08.2026, 07:00 UhrKommentareUns auf Google folgenDen Weg nach Karlsruhe prüft die Stadt Freising im Kampf gegen die 3. Startbahn - und erhält Unterstützung. © PA/Frank...
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Stand: 04.08.2026, 07:00 Uhr
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Die Stadt Freising prüft wegen der 3. Startbahn am Flughafen München eine Verfassungsbeschwerde. Im Widerstandskampf ist sie nicht allein.
Freising – Die Zeit drängt, die Frist läuft am 21. August ab. Bis dahin müssten die Kläger, die vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit ihrer Klage gegen das „ewige Baurecht“ für die 3. Startbahn unterlegen waren und deren Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ebenfalls abgeschmettert wurden, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Wie die Erfolgsaussichten sind und wer von den Klägern möglicherweise die größten Erfolgschancen hat, soll in dieser Woche geklärt werden.
Landrätin Susanne Hoyer hat konkret durch den FT-Bericht über den jüngsten Beschluss des Freisinger Planungsausschusses von diesen Überlegungen erfahren. „Ich halte das Vorgehen der Stadt für absolut richtig.“ Denn, so sagt sie: „Im Kampf gegen die dritte Startbahn müssen wir alle an einem Strang ziehen.“ Auch sie werde die Optionen in dieser Woche intern beraten. Denn am Ende gelte: „Wir müssen Geschlossenheit und Stärke zeigen.“
Die Realität der Flugbewegungen hat die alten Prognosen längst eingeholt – das darf auch juristisch nicht ignoriert werden.
Ob man sich eine Verfassungsbeschwerde vorstellen könne, hänge von der juristischen Prüfung ab. Erste Einschätzungen der Rechtsbeistände lägen vor, „die wir akribisch in unsere Abwägung einbeziehen werden“. Und: „Neben den rein juristischen Erfolgsaussichten in Karlsruhe spielt für uns aber auch das politische Momentum eine entscheidende Rolle“, betont Hoyer. „Die Realität der Flugbewegungen hat die alten Prognosen längst eingeholt – das darf auch juristisch nicht ignoriert werden.“ Nach der internen Abstimmung im Landratsamt werde sie aufgrund der sehr knapp bemessenen Fristen für eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar danach prüfen, in welcher Form und wie schnell die Kreisgremien eingebunden werden müssen und können.
Für Berglerns Bürgermeister Anton Scherer ist die Sache klar: Man sei über das weitere Vorgehen informiert. „Ich hoffe sehr, dass alle Kläger den eingeschlagenen Weg gemeinsam weitergehen und die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen“, betont der Rathauschef. Scherer ist aber auch Realist: „Auch wenn ich die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eher als kleinen Strohhalm einschätze, bin ich der Meinung: Wenn es auch nur eine Chance gibt, sollten wir sie nutzen und für unsere Bürgerinnen und Bürger alles versuchen, und zwar gemeinsam und bis zum Schluss.“ Auch er werde sich mit den rechtlichen Beratern abstimmen, aber „entscheidend ist für mich, dass wir den eingeschlagenen Weg gemeinsam weiterverfolgen und nichts unversucht lassen“.
Bund Naturschutz sieht „definitiv verfassungsrechtliche Bedenken“
Von den Überlegungen in Kenntnis gesetzt wurde auch der Bund Naturschutz. „Unsere Rechtsanwältin prüft derzeit ebenfalls für den BN die Erfolgsaussichten, sie steht auch mit dem Rechtsanwalt der anderen Kläger im Austausch“, betont Christine Margraf, die stellvertretende BN-Landesbeauftragte. Die Erfolgsaussichten seien, so erklärt sie, je nach Kläger unterschiedlich, das werde derzeit geprüft. Grundsätzlich sei es aber freilich so, „dass die Hürden für eine Verfassungsbeschwerde sehr sehr hoch sind“. Der BN sehe „definitiv verfassungsrechtliche Bedenken“, aber der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung des Eigentumsrechts einen sehr weiten Gestaltungsspielraum. Davon ganz unabhängig sei es freilich nach wie vor und wie immer die Forderung des BN, dass die 3. Startbahn endlich und endgültig auf politischer Ebene beendet werden muss.
Laut Aufgemuckt-Sprecher Christian Magerl gebe es nach Aussage der Anwältin Ursula Philipp-Gerlach „wohl einige Punkte zum Einhaken“. Seiner Ansicht und seiner Erfahrung nach dürften die vier Privatkläger die größten Chancen haben.