Lebenslang nach Auto-Anschlag auf Demonstration in München

Deutschland Lebenslang nach Auto-Anschlag auf Demonstration in München Der Senat verurteilte den 25-Jährigen unter anderem wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen ...

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Lebenslang nach Auto-Anschlag auf Demonstration in München

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Lebenslang nach Auto-Anschlag auf Demonstration in München

Der Senat verurteilte den 25-Jährigen unter anderem wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen

Mehrere Personen in gelben Warnwesten mit der Aufschrift
Mitglieder der Gewerkschaft Verdi trauerten am Tatort. Der Schuldige war am 13. Februar 2025 – zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl – in Demonstranten bei einer Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi gefahren.

München – Nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München ist ein 25-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Der Senat verurteilte ihn unter anderem wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen.

Der aus Afghanistan stammende Mann habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil. "Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen."

Der junge Mann war im Februar 2025 von hinten in die friedlichen Demonstranten gefahren. Dabei fügte er einer Frau und ihrer zweijährigen Tochter schwere Verletzungen zu, an denen sie wenig später starben. Zahlreiche weitere Menschen wurden – teils lebensgefährlich – verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute massiv physisch oder psychisch unter den Folgen der Attacke, manche sind weiterhin arbeitsunfähig.

Reaktion auf Handeln westlicher Staaten

"Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt", hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt.

Die Bundesanwaltschaft, Deutschlands oberste Anklagebehörde, hatte deshalb eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie.

Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen. (APA, 06.08.2026)

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