Kulturinstitutionen fordern digitales Langzeitarchiv für Deutschland
Die Deutsche Nationalbibliothek, das Bundesarchiv und das Deutsche Literaturarchiv Marbach fordern ein digitales Langzeitarchiv für das deutsche Kulturerbe. Nach ihrem Vorschlag, den sie kürzlich im Bundestagsa...
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Die Deutsche Nationalbibliothek, das Bundesarchiv und das Deutsche Literaturarchiv Marbach fordern ein digitales Langzeitarchiv für das deutsche Kulturerbe. Nach ihrem Vorschlag, den sie kürzlich im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien vorgestellt haben, soll der Bund für den Infrastrukturaufbau von 2027 bis 2036 etwa 150 Millionen Euro bereitstellen. Die Einrichtungen wollen die bisher zersplitterten Bemühungen, digitale Text-, Bild- und Tonmedien dauerhaft zu sichern, zentralisieren und professionalisieren.
Bislang betreiben viele kleine und mittlere Institutionen isolierte IT-Lösungen, die nach Ansicht der Einrichtungen unnötig Ressourcen binden. Das Konzept sieht stattdessen eine gemeinsame technische Basis vor. Der Bund solle dabei als technischer Treuhänder fungieren, während die jeweiligen Einrichtungen die rechtlichen Eigentümer ihrer übergebenen Daten blieben. Die Teilnahme wäre freiwillig, würde beteiligte Institutionen aber mit einer professionellen Langzeitarchivierung ohne eigene Infrastrukturkosten belohnen.
Lediglich für Bestände von herausragender nationaler Bedeutung erwägen die Initiatoren mittelfristig eine verpflichtende Sicherungskopie in der Bundesinfrastruktur, um das Kulturgut vor „institutionellem Versagen“ zu schützen.
Als konzeptionelles Vorbild verweisen die Einrichtungen auf das Modell „Gallica marque blanche“ der französischen Nationalbibliothek. Dieses seit 2013 erprobte Programm ermöglicht es kleineren Kultureinrichtungen, die technische Infrastruktur der französischen Nationalbibliothek zu nutzen, um digitalisierte Sammlungen zu verwalten.
Stufenweiser Aufbau und offene Software
Für die Umsetzung des Vorhabens veranschlagen die drei Kulturinstitutionen eine Vorbereitungsphase für das Jahr 2027, um zunächst eine quelloffene Basissoftware auszuwählen. Um einen sogenannten Vendor-Lock-in durch Softwarehersteller zu verhindern, solle die IT-Architektur vollständig auf offenen Standards basieren. Ab 2029 solle dann zunächst ein nach außen vollständig abgeschirmtes Kernarchiv, ein sogenanntes „Dark Archive“, entstehen. Erst ab dem Jahr 2033 würde ein separates, gespiegeltes System die freigegebenen Bestände dann über Programmierschnittstellen von außen erreichbar machen. Dieser getrennte Datenraum solle der Wissenschaft auch neue Möglichkeiten für großflächige digitale Studien bieten.
Die laufende IT-Wartung dieser zweigeteilten Architektur würde nach Schätzung der Einrichtungen ab dem Jahr 2036 jährlich zu Ausgaben von 15 Millionen Euro führen. Das Geld flösse in Fachpersonal, kontinuierliche Sicherheitsprüfungen und die technisch anspruchsvolle Migration veralteter Dateiformate. Teilnehmende Einrichtungen könnten hingegen eigene Infrastrukturkosten senken.
Die Initiatoren grenzen ihr Vorhaben ausdrücklich von bestehenden Angeboten wie der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) ab. Während die DDB als reines Online-Aggregationsportal ohne eigene Archivierungsfunktion arbeite, solle das geplante System das tatsächliche, physische Speicher-Backend bereitstellen. Die DDB könne künftig als ein nationales User-Interface dienen, um auf die im Langzeitarchiv gesicherten Daten zuzugreifen.
Arbeit gegen physischen Verfall
Den Bedarf für Investitionen in die Infrastruktur digitalen Kulturerbes machten die verschiedenen Kultureinrichtungen anhand ihrer eigenen Herausforderungen in der Sitzung des Kultur- und Medienausschusses am 24. Juni 2026 deutlich. In einer Stellungnahme meldet etwa das Bundesarchiv einen erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung von Regierungsakten an. Um den Umstieg der Ministerien auf eine rein elektronische Verwaltung zu beschleunigen, wolle die Behörde rund 15 Kilometer archivwürdiges Schriftgut innerhalb von zehn Jahren einscannen. Das Personal solle die Papieroriginale anschließend vernichten (sogenanntes ersetzendes Scannen) und den abgebenden Stellen digitale Dokumente für Rückgriffe zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus drängt das Bundesarchiv auf eine moderne Nachfolge für den bisherigen zentralen Bergungsort der Bundesrepublik. Mit dem Auslaufen des Mikrofilms als Sicherungsmedium werde auch die Rolle des „Barbarastollens“ in der Nähe in Freiburg als Zentraler Bergungsort auslaufen. Ein künftiger „digitaler Barbarastollen“ in Trägerschaft des Bundes solle die Sicherungskopien stattdessen aufnehmen und idealerweise direkt online zugänglich machen.
In einem eigenen Papier formulierte auch der Deutsche Kinematheksverbund Digitalisierungsbedarf. Nach Angaben des Verbunds liegen derzeit noch 93 Prozent der deutschen Filmgeschichte ausschließlich in analoger Form vor. Der Gesamtbestand des deutschen Films aus den Jahren 1895 bis 2010 wird auf rund 142.000 Werke geschätzt. Um einen physischen Verfall des historischen Filmmaterials zu verhindern, benötige man 200 Millionen Euro über die kommenden zwei Jahrzehnte.
Die Pläne, digitale Infrastruktur auszubauen, fügen sich in die strategische Linie von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, den Fokus staatlicher Kulturangebote stärker ins Digitale zu verlagern. So hatte Weimer zuvor etwa im Fall der Deutschen Nationalbibliothek mögliche Kürzungen für die analoge Archivierung ins Spiel gebracht, was im Kulturbereich vermehrt kritisiert worden ist.
(egia)