Klimaanpassung in die Verfassung: Eine Grundgesetzänderung reicht nicht
Der Umweltminister will Klimaanpassung ins Grundgesetz schreiben. Das ist richtig, schützt aber nicht vor Klimafolgen. Es braucht eine radikale Lösung. Kann die Grundgesetzänderung auch den Rhein wi...
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Der Umweltminister will Klimaanpassung ins Grundgesetz schreiben. Das ist richtig, schützt aber nicht vor Klimafolgen. Es braucht eine radikale Lösung.
Foto: Thomas Frey/dpa
U mweltminister Carsten Schneider von der SPD will Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz schreiben. Das heißt: Der Bund soll Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen dürfen bei Hitze-, Hochwasser- und Naturschutz. Das ist überfällig.
Klimaanpassung ist Katastrophenschutz, und Katastrophenschutz ist laut Grundgesetz Ländersache. Nur erhitzen wir die Erde durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe, das Roden von Wäldern und das Trockenlegen von Mooren immer weiter. Das macht viele Naturkatastrophen wie Hitzewellen, Starkregen, Niedrigwasser und Stürme wahrscheinlicher und heftiger. Und das macht Katastrophenschutz sündhaft teuer.
Bisher darf der Bund Länder und Kommunen dabei nur bei Leuchtturmprojekten unterstützen. Entsteht der Anschein langfristiger Förderung, schimpft der Bundesrechnungshof. Schneiders Vorstoß ist deshalb wichtig. Aber eine Grundgesetzänderung wird nicht reichen.
Nur Worte auf Papier
Denn dass die Bundesregierung Geld für Klimaanpassung ausgeben darf, heißt nicht, dass sie das auch tut. Der schwarz-rote Sparhaushalt kürzt bei vielen Bereichen der Daseinsvorsorge. Warum sollten da plötzlich Milliarden Euro freiwerden, nur weil das Grundgesetz geändert wird?
Und Milliarden Euro wären nötig: Der Städte- und Gemeindebund hält 40 Milliarden Euro jährlich allein für die Instandsetzung der Trinkwasserversorgung für realistisch. Die Krankenhauslobby will insgesamt 31 Milliarden Euro für hitzebeständige und klimaschützende Krankenhäuser. Dazu kommen Kosten für Pflegeheime, Stadtbäume, natürliche Wasserspeicher und Klimaanlagen in Wohnungen.
Nur gerecht wäre es deswegen, wenn diejenigen Katastrophenvorsorge bezahlen, die sie erst nötig machen: fossile Konzerne und Überreiche. Durch ihr Geschäftsmodell und ihren Lobbyismus heizen Öl-, Gas- und Kohlekonzerne den Klimawandel an, Überreiche durch ihren Konsum. Eine einmalige Klimasolidaritätsabgabe könnte direkt an Länder und Kommunen gehen. Das ist radikaler als eine Grundgesetzänderung. Aber im Gegensatz zu Worten auf Papier kann Geld tatsächlich Leben retten.
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Jonas Waack
Klima-Redakteur
Jahrgang 1999, zuständig für Klima-Themen im Ressort Wirtschaft und Umwelt. Stadtkind aus Mecklenburg, möchte auch sonst Widersprüche vereinbaren. Bittet um Warnung per Mail, falls er zu sehr wie ein Hippie klingt.
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