Thüringer Richter unter Kinderporno-Verdacht: Aussage gegen Aussage

Ein Thüringer Richter ist in Niedersachsen wegen kinderpornografischer Inhalte angeklagt worden. Niedersachsen will Thüringen vor einem Jahr von den Ermittlungen informiert haben - Thüringen behauptet: Wir wissen erst seit Kurzem davon.

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Thüringer Richter unter Kinderporno-Verdacht: Aussage gegen Aussage
Eine Person tippt mit den Fingern auf einer beleuchteten Laptop-Tastatur.(gestellte Szene) (zu dpa: «Durchsuchungen wegen Verdachts der Kinderpornografie»)

AUDIO: Thüringer Justiz wusste offenbar seit einem Jahr von Ermittlungen gegen Richter (2 Min)

Justiz

Stand: 03.08.2026 20:32 Uhr

Ein Thüringer Richter ist in Niedersachsen wegen kinderpornografischer Inhalte angeklagt worden. Niedersachsen will Thüringen vor einem Jahr von den Ermittlungen informiert haben - Thüringen behauptet: Wir wissen erst seit Kurzem davon.

von Dirk Reinhardt, MDR THÜRINGEN

  • Niedersächsisches Justizministerium will Thüringer Ministerium am 6. Mai 2025 informiert haben
  • Gegen den beschuldigten Thüringer Richter wird in Niedersachsen seit 2023 ermittelt
  • Niedersachsen wich von einer Anordnung des Bundesjustizministeriums ab

Im Fall des Thüringer Richters unter Kinderporno-Verdacht in Niedersachsen widersprechen sich die Justizministerien beider Länder. Thüringens Justzministerin Beate Meißner (CDU) teilte MDR THÜRINGEN am Montagabend mit, in ihrem Ministerium sei am 4. Juni 2026 eine entsprechende Mitteilung aus Niedersachsen eingegangen. Sie habe zunächst ein Disziplinarverfahren gegen den Juristen eingeleitet und Mitte Juli seine vorläufige Dienstenthebung beantragt. Ihr lägen "derzeit keine Anhaltspunkte vor", dass das Ministerium schon früher von dem Fall erfahren habe.

Ein Justizbeamter steht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal im Landgericht Hannover vor den Anwälten der Angeklagten. Schriftzug am Gebäude des Sozialgerichts Nordhausen. (zu dpa: «Tausende Verfahren an Thüringens Sozialgerichten»)

Am Sozialgericht Nordhausen hat der Beschuldigte zuletzt als Richter gearbeitet.

Das niedersächsische Justizministerium erklärte dagegen, die Staatsanwaltschaft Hannover habe den Dienstherrn des Beschuldigten am 6. Mai 2025 über erste Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren informiert. Das teilte der Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums, Simon Beschoten, MDR THÜRINGEN am Montag mit. Die Mitteilung sei erfolgt, nachdem das Landeskriminalamt Niedersachsen auf mehreren bei dem Verdächtigen sichergestellten Datenträgern kinderpornografische Inhalte gefunden habe. Der 62-Jährige war zuletzt am Sozialgericht Nordhausen tätig.

Seit 2023 Ermittlungen gegen den Richter

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte vor Kurzem am Landgericht Hannover Anklage gegen den Juristen erhoben. Ihm werde der Besitz von kinderpornografischen und jugendpornografischen Inhalten nach Paragraf 184 b und c des Strafgesetzbuches vorgeworfen, sagte der Sprecher der Behörde, Oliver Eisenhauer, dem MDR am Montag. Nach Angaben des Landgerichts handelt es sich um rund 1,7 Millionen Dateien mit kinderpornografischen und rund 155.000 Dateien mit jugendpornografischen Inhalten.

Ein Schild weist den Weg zur Staatsanwaltschaft Hannover. (zu dpa: «Kein faires Verfahren wegen Staatsanwalt? BGH entscheidet»)

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte vor kurzem am Landgericht Hannover Anklage gegen den Juristen erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte seit Mai 2023 gegen den Juristen ermittelt. Auf seine Spur waren die Ermittler nach Hinweisen von einer international tätigen Rechercheorganisation gestoßen. Die Ermittlungen seien ausschließlich vom Landeskriminalamt Niedersachsen geführt worden, sagte Sprecher Eisenhauer.

Thüringer Ermittlungsbehörden seien nicht einbezogen gewesen. Es habe auch keine Durchsuchungen etwa von Diensträumen des Verdächtigen in Thüringen gegeben. Die Privaträume des Mannes in Niedersachsen dagegen waren im August 2024 durchsucht worden. Dabei waren zahlreiche Datenträger sichergestellt worden.

Berichtspflichten sind genau geregelt

Das niedersächsische Justizministerium war nach Angaben seines Sprechers Beschoten erstmals am 27. August 2024 von der Staatsanwaltschaft Hannover über die Ermittlungen gegen den Richter informiert worden.

Jemand arbeitet zu Hause an einem Laptop.

Diese Information sei auf Grundlage einer niedersächsischen Verwaltungsvorschrift zu "Berichtspflichten in Straf- und Bußgeldsachen" erfolgt. Diese schreibe eine Information an das Justizministerium in Hannover vor, "wenn Verfahren wegen der Art, des Umfangs oder des Gewichts der Beschuldigung, wegen der Persönlichkeit oder der Stellung der Beteiligten oder aus sonstigen Gründen weitere Kreise, vor allem parlamentarische Gremien oder die Medien, beschäftigen oder voraussichtlich beschäftigen werden".

Im März 2025 habe die Staatsanwaltschaft Hannover dann das niedersächsische Justizministerium darüber informiert, dass die Auswertung der 141 bei dem Verdächtigen sichergestellten Datenträger noch andauere, jedoch schon auf 13 dieser Datenträger kinderpornografische Inhalte gefunden worden seien.

Video: Hunderttausende Darknet-Websites zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder stillgelegt (9 Min)

Daraufhin habe das Ministerium die Staatsanwaltschaft gebeten zu prüfen, ob bereits vor Erhebung einer Anklage eine Mitteilung an den Dienstvorgesetzten des Beschuldigten erfolgen können. Am 6. Mai 2025 sei dann die entsprechende Mitteilung an das Thüringer Justizministerium versandt worden.

Laut einer Anordnung des Bundesjustizministeriums über "Mitteilungen in Strafsachen" (MiStra) dürfen Ermittlungsbehörden ihre vorgesetzten Stellen über Ermittlungen gegen Richter erst dann informieren, wenn eine Anklageschrift vorgelegt wird oder ein Haftbefehl erlassen worden ist. Demnach darf über Zwischenstände von Ermittlungsverfahren nicht berichtet werden. Im konkreten Fall waren die niedersächsische Justiz und das dortige Justizministerium aber auf Grundlage einer eigenen Landesregelung von dieser Anordnung abgewichen.

MDR (gh)

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