Kein Verbot für Meta-Brillen: Behörde sieht LED-Signal als ausreichend
Die Bundesnetzagentur sieht aktuell keinen Anlass für ein Verbot der viel diskutierten Smart Glasses von Meta und Ray-Ban. Das erklärte ein Sprecher der Regulierungsbehörde gegenüber der Frankfurter Allgemeinen...
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Die Bundesnetzagentur sieht aktuell keinen Anlass für ein Verbot der viel diskutierten Smart Glasses von Meta und Ray-Ban. Das erklärte ein Sprecher der Regulierungsbehörde gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Demnach erfülle die, so die FAZ, „Spannerbrille“ derzeit nicht die Voraussetzungen für ein Einschreiten nach dem Gesetz zum Datenschutz in der Telekommunikation und in digitalen Diensten (TDDDG).
Zwar sei ein Verbot solcher Geräte auf dieser Rechtsgrundlage grundsätzlich denkbar, heißt es von der Bundesnetzagentur. Paragraf 8 TDDDG untersage die Herstellung, den Besitz und den Vertrieb von Aufnahmegeräten, die als Alltagsobjekte getarnt sind. Das Bonner Amt legt die Vorschrift bislang aber so aus, dass Smart Glasses zulässig bleiben, solange die Aufnahmefunktion klar erkennbar ist. Entscheidend sei, dass unbeteiligte Dritte wahrnehmen können, wenn sie aufzeichnen.
Bei den bisher geprüften Brillen von Meta und Ray-Ban sieht die Bundesnetzagentur diese Vorgabe durch ein integriertes LED-Signal als ausreichend erfüllt an. Die Behörde führe derzeit kein formelles Verfahren durch, führte der Sprecher aus. Sie beobachte den Markt für Brillen mit integrierten Kameras und Mikrofonen aber laufend. Bei einem Anfangsverdacht auf verbotene Anlagen würden Ermittlungen aufgenommen und ein Verbot im Verwaltungsverfahren ausgesprochen.
Strafanzeige und Petitionen
Diese Position steht im Kontrast zu Initiativen anderer Aufsichtsbehörden und Bürgerrechtsorganisationen. Zuletzt sorgte HateAid mit einer Strafanzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) für Aufsehen. Sie richtet sich nicht nur gegen einzelne Nutzer, die als „Rizzfluencer“ im öffentlichen Raum heimlich Aufnahmen von Passanten anfertigen und online verbreiten.
HateAid nimmt ferner auch Hersteller und Vertriebspartner ins Visier. Neben den Geschäftsführungen von Meta, Ray-Ban und Oakley betrifft dies auch große Optikerketten und Fachhändler wie Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex sowie MediaMarkt. Die ZIT hat das Vorliegen der Anzeige bestätigt und ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Sie prüft dabei, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Nach Paragraf 27 des TDDDG drohen bei Verstößen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Parallel laufen Petitionen gegen Spannerbrillen.
Bedenken von Datenschützern und ungelöste Rechtsfragen
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat schärfere Töne angeschlagen. Unbemerktes Filmen in der Öffentlichkeit verstößt ihm zufolge klar gegen geltendes Datenschutzrecht. Fuchs hielt jüngst ein Verbot der Smart Glasses in Deutschland für gut möglich. Da die Meta Smart Glasses von herkömmlichen Brillen optisch kaum zu unterscheiden sind, stuft der Kontrolleur sie als getarnte Kameras ein und sieht die Grenze zur illegalen Spionage-Hardware überschritten. Fuchs sieht daher die Bundesnetzagentur am Zug.
Praktisch führt das Konzept der Videobrillen zu ungelösten Konflikten mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vorbeigehende Passanten werden aufgezeichnet, ohne dass eine vorherige Einwilligung eingeholt werden kann. Eine informierte Zustimmung ist in diesem Szenario de facto unmöglich.
Meta verweist auf Sicherheitsvorkehrungen wie das LED-Signal, das der Umgebung eine Aufzeichnung anzeigen soll, sowie auf einen Manipulationsschutz gegen Abkleben. Zudem bleiben die Daten laut dem Konzern auf dem Gerät, sofern Nutzer sie nicht aktiv teilen. Verfechtern der Privatsphäre reichen diese Vorkehrungen aber nicht. HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon wirft den Herstellern vor, Profit über die Sicherheit der Menschen im öffentlichen Raum zu stellen.
Neues Patent enthüllt Pläne zur Daueraufzeichnung
Dass die Debatte erst am Anfang stehen dürfte, verdeutlicht ein kürzlich veröffentlichter Patentantrag von Meta. Damit treibt das US-Unternehmen die funktionale Aufrüstung der Brillen voran. Das Ersuchen eines gewerblichen Schutzrechts mit der Nummer US 2026/0238876 A1 beschreibt ein System, bei dem KI-gestützte Smart Glasses kontinuierlich Videomaterial der Umgebung aufzeichnen und per automatisierter Gesichtserkennung analysieren. Ziel der Entwickler ist es, Begegnungen mit Bekannten automatisch zu erkennen, relevante Sequenzen herauszufiltern und dem Nutzer ein zusammengeschnittenes Highlight-Video seiner sozialen Erlebnisse zu präsentieren.
Das von 404 Media enthüllte Verfahren verbindet Kamerasignale, Blickverfolgung und Audiodaten mit Modellen fürs Maschinenlernen. So wird im Sichtfeld des Trägers laufend ein Maß für die Interessantheit von Personen und Szenen berechnet. In die automatische Auswahl fließen identifizierte Gesichtsausdrücke wie Lachen oder Überraschung, das Szenenverständnis sowie der genaue Blickfokus ein. Überschreitet eine Szene definierte Schwellenwerte, generiert die Brille kurze Clips, die mit Nutzerprofilen und Beziehungsdaten zu einem Highlight-Reel aufbereitet werden.
Hybrid-Architektur und die Folgen für den öffentlichen Raum
Technisch setzt Meta auf eine Hybrid-Architektur zwischen Endgerät und Cloud. Schnelle Teilaufgaben wie die Spracherkennung laufen zur Latenzminimierung und Akkuschonung direkt auf der Brille. Über föderiertes Lernen werden Modellparameter lokal trainiert und lediglich verschlüsselte Gradienten an Meta-Server übermittelt. Das Ersuchen unterstreicht, dass die beschriebenen Mechanismen nicht auf Smart Glasses beschränkt sind. Sie können auch für Smart-Home-Geräte, VR-Headsets oder autonome Roboter eingesetzt werden.
Aus Datenschutzsicht wirft der Patentantrag zusätzliche Bedenken auf. Hinter dem Verfahren steht die Verknüpfung von Live-Kameradaten mit Gesichtserkennungsdatenbanken und Metas Social Graph. Das ermöglicht das heimliche Identifizieren von Personen im öffentlichen Raum ohne deren Einwilligung sowie eine entsprechende Profilbildung. Befürchtungen einer schleichenden Massenüberwachung verstärken sich, weil Meta im Juni vorübergehend Gesichtserkennungscode für Smart Glasses auf Millionen Smartphones aufgespielt hatte. Die automatische Analyse von Mimik und Blickkontakt würde zu einer weiteren Erosion der Privatsphäre unbeteiligter Dritter führen und Metas Überwachung sozialer Interaktionen vom Netz in den physischen Raum verlagern.
(kbe)