Rechtsextreme Terrorgruppe schuldig gesprochen, darunter ein Teenager aus Hessen

Im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat das Oberlandesgericht Hamburg Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verhängt. Einer der Verurteilten ist ein Teenager aus Hessen.

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Rechtsextreme Terrorgruppe schuldig gesprochen, darunter ein Teenager aus Hessen

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Rechtsextreme Terrorgruppe Haftstrafen im Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle"

Im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat das Oberlandesgericht Hamburg Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verhängt. Einer der Verurteilten ist ein Teenager aus Hessen.

Die Angeklagten und ihre Anwälte am Mittwoch Oberlandesgericht in Hamburg.

Die Angeklagten und ihre Anwälte am Mittwoch Oberlandesgericht in Hamburg. Bild © picture alliance/dpa | Christian Charisius

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00:29 Min.|05.08.26|Mike Oeske (hr INFO)

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Die Jugendstrafe von eineinhalb Jahren für den 15-Jährigen aus der Nähe von Haiger (Lahn-Dill) setzte das Oberlandesgericht Hamburg am Mittwoch zur Bewährung aus. Der Jugendliche aus Hessen war der jüngste der insgesamt acht Angeklagten.

Ihm hatte die Bundesanwaltschaft unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einem versuchten Mord im Zusammenhang mit einem Brandanschlag vorgeworfen. Das Verfahren fand nach Jugendstrafrecht statt.

Haftstrafen bis zu fünf Jahren

Gegen die Angeklagten verhängte das Gericht Jugendstrafen von eineinhalb bis fünf Jahren. Sie wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts plante und verübte die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenannte "Pädo-Hunting"-Aktionen durchgeführt haben, also Jagd auf Menschen gemacht haben, die sie für pädophil hielten.

Anschläge auf Kulturhaus und Asylunterkunft

Zu den Taten zählt ein Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024. Nach Angaben der Anklage wurden die Bewohner nur durch Zufall nicht verletzt. Das Gebäude brannte vollständig aus.

Außerdem versuchten zwei Mitglieder der Gruppe laut Anklage Anfang 2025, eine Asylunterkunft im thüringischen Schmölln mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade hinterließen sie Hakenkreuze sowie rechtsextreme Parolen.

Ein weiterer Anschlag auf eine Asylunterkunft in Senftenberg in Brandenburg soll geplant gewesen sein, kam jedoch nicht mehr zur Ausführung.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Bundesanwaltschaft hatte im Mai vergangenen Jahres mehrere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe bei Razzien unter anderem in Hessen festnehmen lassen. Wegen des jungen Alters der Angeklagten fand der Prozess seit März weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Nur die Urteilsverkündung war öffentlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig..