Grabdiebstahl im Schwalm-Eder-Kreis: Kein Respekt vor den Toten

Engel, Vasen, Kreuze: Diebe stehlen gezielt auf schwer einsehbaren Friedhofsteilen. Für Hinterbliebene entsteht dabei mehr als der reine Schaden. Es trifft die Erinnerung – und das Gefühl von Respekt.

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Grabdiebstahl im Schwalm-Eder-Kreis: Kein Respekt vor den Toten

„Wer so etwas macht, hat keine Achtung vor den Toten“, sagt die Betroffene einer Serie von Grabdiebstählen, die derzeit die Polizei im Schwalm-Eder-Kreis beschäftigt. Die 74 Jahre alte Frau möchte anonym bleiben. Der oder die Täter haben kürzlich eine Vase vom Grab ihrer Eltern auf einem Friedhof in nordhessischen Willingshausen gestohlen.

Das Gefäß sei aus Kupfer oder Bronze gewesen, sagt die Rentnerin. „Der Blumenstrauß, den ich nur Tage zuvor zum Todestag meiner Mutter auf dem Grab aufgestellt hatte, wurde einfach achtlos danebengeschmissen, die Vase aus ihrer Halterung auf einer Platte gerissen“, berichtet sie. Zunächst sei sie geschockt gewesen. „Und dann wird man auch wütend.“

„Es geht um den emotionalen Schaden“

Wer so etwas mache, frage sie sich seither. „Es geht dabei nicht um den materiellen, sondern um den emotionalen Schaden.“  Sie habe etwa mit jemandem im Ort gesprochen, der berichtet habe, dass vom Grab seines Sohnes ein Engel abgerissen worden sei. Der Sohn sei bei einem Unfall mitten aus dem Leben gerissen worden. „Ich habe schon Abstand, es ist Jahre her, dass meine Eltern gestorben sind, und sie hatten das entsprechende Alter“, sagt die Frau. „Aber wenn das eigene Kind vor einem geht, ist das ohnehin immer präsent. Und dann noch so etwas Frevelhaftes, ganz furchtbar. Da war ich natürlich noch viel mehr geschockt. Da ist überhaupt keine Achtung, kein Respekt.“

Sie entsetzt auch die Dreistigkeit der Diebe. „Das soll ja am helllichten Tag passiert sein.“ Sie sei von einer Schulfreundin darüber informiert worden, dass die Diebe die Vase vom Grab ihrer Eltern gestohlen hatten. Die Freundin selbst und mehrere andere Hinterbliebene seien betroffen gewesen. 

Die Vierundsiebzigjährige erstattete Anzeige bei der Polizei. Große Hoffnung, dass die Diebe gefasst würden, habe sie nicht. Eine neue Vase werde sie nicht auf dem Grab installieren lassen. „Da habe ich mich dagegen entschieden. Wer weiß, wie lange die steht.“

Missachtung der Totenruhe

Der Diebstahl beschäftigt die Frau nachhaltig. „Das Grab ist ein Ort der Erinnerung an meine Eltern. Ich gehe regelmäßig hin und denke an sie und an Dinge, die wir zusammen erlebt haben.“ Es sollte eigentlich ein friedlicher und sicherer Ort sein. „Und dann wird die Totenruhe so missachtet“, sagt sie. „Irgendwo findet da eine Verrohung statt. Man fragt sich halt, woher die kommt.“

Die Täter seien planvoll vorgegangen, hätten nur auf dem oberen schwer einsehbaren Teil des Friedhofs gestohlen. „Am unteren Teil stehen Häuser.“ Die Rentnerin ruft daher zu mehr Wachsamkeit auf Friedhöfen auf, will die Menschen sensibilisieren und auf das Thema öffentlich aufmerksam machen. „Ich hoffe, dass das vielleicht doch ein bisschen was bewirkt.“

Der Fall der Vierundsiebzigjährigen ist nur einer von vielen in Hessen. 2606 Diebstähle auf Friedhöfen im Bundesland hat es laut polizeilicher Kriminalstatistik von 2020 bis 2025 gegeben. Dabei entstand nach Angaben des Hessischen Landeskriminalamts insgesamt ein Schaden in Höhe von gut 1,47 Millionen Euro.

Bei der aktuellen Serie, die sich im gesamten Schwalm-Eder-Kreis zugetragen hat, wurde laut der Polizeidirektion Schwalm-Eder im vergangenen Monat Grabschmuck im Gesamtwert von mehreren Tausend Euro entwendet. Gestohlen wurden unter anderem Schmuck- und Ziergegenstände wie Engel, Metallvasen, Kreuze sowie Gegenstände aus Messing und Bronze.

Solange die Gräber nicht verwüstet würden, seien die Taten für die Betroffenen emotional unterschiedlich belastend, sagt eine Pressesprecherin. Schmerzhaft werde es vor allem dann, wenn mit den gestohlenen Gegenständen eine besondere Erinnerung an den verstorbenen Menschen verbunden sei. „Dann hängt das Herz natürlich viel, viel mehr daran, als wenn es sich um einen rein materiellen Gegenstand gehandelt hat.“

Polizei: Auch Ankäufer können sich strafbar machen

Das Motiv der Täter sei, schnell an Geld zu kommen. Das Risiko, entdeckt zu werden, sei gering, da die Taten häufig nachts verübt würden und die Friedhöfe in der Regel nicht videoüberwacht seien. Die Sprecherin hebt die möglichen rechtlichen Konsequenzen hervor: Neben dem Straftatbestand des Diebstahls könne auch jener der Störung der Totenruhe erfüllt sein, etwa wenn fest mit der Grabstätte verbundene Gegenstände gewaltsam entfernt würden.

Zudem könne nicht nur der Diebstahl selbst, sondern auch der An- und Weiterverkauf gestohlener Grabbestandteile strafrechtliche Konsequenzen wegen Hehlerei nach sich ziehen. „Wer gestohlenen Grabschmuck ankauft, obwohl ihm dessen Herkunft aus einer Straftat bekannt ist oder er dies zumindest billigend in Kauf nimmt, macht sich ebenfalls strafbar“, sagt die Sprecherin. Es drohe eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Sie appelliert deshalb insbesondere an Ankäufer und Händler, die Herkunft entsprechender Gegenstände sorgfältig zu prüfen und bei Zweifeln vom Ankauf Abstand zu nehmen. „Da muss man mal hinterfragen, warum einem eine Bronzestatue zugespitzt für 50 Euro angeboten wird, die normalerweise 500 Euro wert ist.“