Geschenk wird am Flughafen München zum Problem: Zoll warnt Urlauber vor diesen Souvenirs
tzMünchenRegionStand: 11.08.2026, 07:30 UhrKommentareUns auf Google folgenGut gemeint, aber illegal: Eine Reisende brachte ihrer Tochter ein Geschenk aus dem Urlaub mit. Der Zoll griff ein. Was Urlauber jetzt w...
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Stand: 11.08.2026, 07:30 Uhr
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Gut gemeint, aber illegal: Eine Reisende brachte ihrer Tochter ein Geschenk aus dem Urlaub mit. Der Zoll griff ein. Was Urlauber jetzt wissen müssen.
Flughafen München – Eine Reisende wollte ihrer Tochter eine besondere Freude machen – und landete stattdessen im Visier des Zolls. Beamte des Hauptzollamts München entdeckten am Wochenende in ihrem Gepäck eine Trommel, deren Fell aus Pythonleder gefertigt war. Darüber berichtete das Hauptzollamt München in einer Pressemitteilung.

Zoll am Flughafen München: Trommel mit Pythonleder als Souvenir eingekauft
Das Musikinstrument hatte die Frau eigenen Angaben zufolge in einem Souvenirladen als Geschenk erstanden. Bei der Gepäckkontrolle schöpften die Zollbeamten Verdacht: Die Trommel wies Merkmale auf, die auf die Verwendung von Material einer artenschutzrechtlich geschützten Tierart hindeuteten. Da die Reisende die für eine legale Einfuhr notwendigen Dokumente nicht vorlegen konnte, wurde das Instrument nach den geltenden Artenschutzbestimmungen sichergestellt, wie das Hauptzollamt mitteilte.
Reptilienleder, Elfenbein, Korallen: Diese Souvenirs sind problematisch
Pressesprecher Thomas Meister warnte in diesem Zusammenhang ausdrücklich: „Viele Urlaubssouvenirs werden in Geschäften oder auf Märkten angeboten. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie ohne Weiteres nach Deutschland oder in die Europäische Union eingeführt werden dürfen.“ Besonders aufmerksam sollten Reisende laut Meister bei Waren aus Reptilienleder, Elfenbein, Korallen oder Schildpatt sein – ebenso bei bestimmten Pflanzen und Hölzern.
Grundlage für diese Regelungen ist das internationale Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), das gemeinsam mit europäischen und nationalen Vorschriften den Handel mit Produkten geschützter Tier- und Pflanzenarten reguliert. Wer ohne die erforderlichen Genehmigungen einreist, riskiert nicht nur die Beschlagnahme der mitgebrachten Waren, sondern auch ordnungswidrigkeiten- oder strafrechtliche Konsequenzen, so das Hauptzollamt.
Zoll rät: Vor dem Kauf informieren – im Zweifel lieber verzichten
Das Hauptzollamt München empfiehlt Urlaubern, sich bereits vor dem Erwerb eines Souvenirs über die geltenden Ein- und Ausfuhrvorschriften zu informieren. Wer sich nicht sicher ist, ob ein Produkt aus geschützten Materialien besteht, sollte den Kauf nach Einschätzung der Behörde lieber ganz unterlassen. In einem Fall fand der Zoll auch das Fleisch einer bedrohten Tierart in einem Gepäckstück. (Quelle: Hauptzollamt München) (jh)