"Offensichtlich rechtswidrig": Gericht kassiert Regeln für Cannabis-Anbau in Thüringen
Das Verwaltungsgericht Gera hat Auflagen für Cannabis-Anbauvereinigungen als offensichtlich rechtswidrig" beurteilt. Die Richter stuften die Auflagen zu Laboruntersuchungen und fachkundiger Prüfung als rechtlich unklar ein. Endgültig wird aber im Hauptsacheverfahren entschieden.
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Justiz
Streit um Cannabis-Regeln in Thüringen: Gericht stuft Vorgaben als rechtswidrig ein
Stand: 30.07.2026 18:04 Uhr
Das Verwaltungsgericht Gera hat Auflagen für Cannabis-Anbauvereinigungen als offensichtlich rechtswidrig" beurteilt. Die Richter stuften die Auflagen zu Laboruntersuchungen und fachkundiger Prüfung als rechtlich unklar ein. Endgültig wird aber im Hauptsacheverfahren entschieden.
von MDR THÜRINGEN
Das Verwaltungsgericht Gera hat die umstrittenen Auflagen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum für Cannabis-Anbauvereinigungen außer Kraft gesetzt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde die Vorgabe in einem Eilverfahren als "offensichtlich rechtswidrig" eingestuft. Geklagt hatte der Cannabis Social Club JTown Jena.
Das Amt hatte verlangt, dass Cannabis vor der Abgabe an Vereinsmitglieder regelmäßig im Labor untersucht wird. Außerdem sollte eine "fachkundige Person" beurteilen, ob das Cannabis gesundheitlich unbedenklich ist und weitergegeben werden darf.
Richter bemängeln Vorgaben
Die Richter bemängeln unter anderem, dass nicht klar geregelt sei, welche Qualifikation fachkundige Personen besitzen müssen. Auch die Anforderungen an die Untersuchungen und die Maßstäbe für die Bewertung seien nicht ausreichend bestimmt.
Kritisch sieht das Gericht außerdem, dass das Landesamt wesentliche Vorgaben in einem Hinweisblatt geregelt hat, das jederzeit geändert werden kann. Grenzwerte und Untersuchungsparameter müssten vielmehr durch eine bundesrechtliche Verordnung festgelegt werden. Für die Cannabis-Clubs sei nicht eindeutig erkennbar, welche Anforderungen gelten.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum erklärte, es prüfe den Beschluss des Verwaltungsgerichts seit Mittwoch und werde innerhalb der vorgegebenen Frist entscheiden, ob Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt wird. Sollte das Landesamt die Entscheidung der Geraer Richter akzeptieren, würden die beanstandeten Auflagen angepasst.
Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus
Hintergrund der verschärften Auflagen waren Laborbefunde, bei denen in Proben eines Cannabis-Clubs erhöhte Schimmel- und Bakterienwerte festgestellt worden waren. Das Gericht stellte jedoch klar, dass darüber noch nicht abschließend entschieden sei. Gegen die Auflagen laufen weitere Verfahren. Ob sie rechtmäßig sind, muss nun im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Parallel werden an zwei weiteren Verwaltungsgerichten vier vergleichbare Verfahren anderer Thüringer Anbauvereinigungen geführt. Die betroffenen Vereine sehen sich durch die Entscheidung in ihrer Kritik bestätigt. Die rechtlich nicht tragfähigen Auflagen verursachten erhebliche Kosten.
MDR (flog/jn/afp)
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