Gericht entscheidet: BVG muss Werbekampagne des Portals „Nius“ fortführen

Das rechtspopulistische Portal „Nius“ hat am Montag vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Erfolg erzielt. In einem Eilverfahren entschied das Gericht, dass die BVG die heftig kritisierte Werbekampagne des P...

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Gericht entscheidet: BVG muss Werbekampagne des Portals „Nius“ fortführen

Das rechtspopulistische Portal „Nius“ hat am Montag vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Erfolg erzielt. In einem Eilverfahren entschied das Gericht, dass die BVG die heftig kritisierte Werbekampagne des Portals weiterführen muss. Zudem darf die BVG eine Äußerung des „Nius“-Chefredakteurs Julian Reichelt nicht länger als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnen. Die BVG müsse ihren Werbepartner binnen drei Werktagen nach Zustellung des Beschlusses anweisen, die „Nius“-Kampagne weiterzuführen, hieß es weiter.

Nius hatte im April 2026 beim Werbeflächenvermarkter der BVG Werbung auf einem Doppeldeckerbus sowie in U-Bahnen gebucht, was für Proteste sorgte. In den sozialen Medien wurde dazu aufgerufen, Einrichtungen der BVG zu beschädigen und den Betriebsablauf zu stören. Der Doppeldeckerbus wurde über mehrere Stunden von einem Plakatwagen der Organisation Campact mit Gegenslogans verfolgt.

BVG beendete Kampagne nach Reichelt-Post

Die BVG hatte die Kampagne Anfang Juni mit Verweis auf einen Post Reichelts gestoppt. Dieser hatte auf „X“ ein Bild mit dem Spruch „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ veröffentlicht. Für die BVG ein „offensichtlich rechtswidriges“ Motiv. Durch die Gestaltung sei „der Eindruck erweckt worden, das Motiv sei Bestandteil der bei der BVG gebuchten Werbekampagne und werde auf Flächen der BVG ausgespielt“. Dies sei jedoch nicht der Fall, erklärte die BVG damals und stoppte daraufhin die Kampagne.

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Gericht: „Nius“-Werbung von Meinungsfreiheit geschützt

„Nius“ kündigte eine Klage an und setzte den Medienanwalt Joachim Steinhöfel in die Spur, der nun vor Gericht einen Erfolg für seinen Mandanten verbuchen konnte. Explizit schrieb das Gericht in einer Mitteilung, dass Reichelt nach Auffassung der Richter mit den konkreten Äußerungen „die der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen nicht überschritten“ habe. Reichelt könne von der BVG Unterlassung verlangen.

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Die Werbung erfülle die von der BVG aufgestellten Voraussetzungen für die Werbeflächennutzung und sei außerdem von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Die Befürchtung, Dritte könnten aufgrund der Werbekampagne Gewalt gegen Einrichtungen der BVG ausüben und den Betriebsablauf stören, rechtfertige den Ausschluss der Antragstellerin nicht.

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BVG zieht vor das Oberverwaltungsgericht

Sicherheitsbedenken könnten den Verlust des Zugangsanspruchs nur rechtfertigen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten werden könne, hieß es vom Gericht. Dafür lägen im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte vor.

Dazu erklärte ein BVG-Sprecher gegenüber der Berliner Morgenpost: „Die BVG hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhalten und gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Da die zugrunde liegenden Rechtsfragen aus Sicht des Unternehmens einer weitergehenden Klärung bedürfen, wird die BVG den Beschluss vom Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen.“