Lebenslang weniger Rente für Milionen: Doch viele Rentner wissen nicht, dass sie Abschläge ausgleichen können

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Lebenslang weniger Rente für Milionen: Doch viele Rentner wissen nicht, dass sie Abschläge ausgleichen können

Früher in Rente ohne Abzüge: Wie Sie Rentenabschläge vollständig ausgleichen und bei der Steuer sparen

Stand: 04.08.2026, 13:50 Uhr

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Wer früher in Rente geht, büßt jeden Monat bares Geld ein – lebenslang. Doch es gibt eine legale Möglichkeit, die Abschläge vollständig auszugleichen.

Frankfurt – Mehr als drei Jahrzehntelang gearbeitet, fleißig Beiträge gezahlt – und dann doch nicht nur mit klammer Rente in den Ruhestand? Für viele Deutsche ist das bittere Realität, wenn sie früher als mit 67 in Rente gehen wollen. Laut Bertelsmann Stiftung beziehen rund 2,6 Millionen Menschen in Deutschland die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte. Besonders häufig nehmen Frauen diese Rentenart in Anspruch.

Rente Rentnerin mit Geldbeutel monatliche Rente

Früher in Rente gehen, dafür aber Abschläge in Kauf nehmen? Für viele Rentner in Deutschland Realität. (Symbolbild) © Sina Schuldt/dpa

Dabei gilt: Wer vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente geht, muss für jeden Monat, den er oder sie früher aufhört zu arbeiten, 0,3 Prozent der Rente abgeben – lebenslang. Wer mit 63 in Rente geht, verliert so insgesamt 14,4 Prozent der monatlichen Zahlung. Durchschnittlich beliefen sich die Abschläge 2024 laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) auf knapp 150 Euro. Das klingt nach wenig, summiert sich über Jahre aber zu einem erheblichen Betrag. Doch es gibt einen Weg, die lebenslangen Kürzungen zu umgehen.

Wer früher in Rente geht, zahlt drauf: So können Sie den frühen Renteneintritt ausgleichen

Der Gesetzgeber hat eine Hintertür eingebaut: Wer mindestens 50 Jahre alt ist und bis zur Regelaltersgrenze auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommt, kann Abschläge durch freiwillige Sonderzahlungen ausgleichen. Eine Arbeitnehmerin, die seit ihrem 18. Geburtstag rentenversichert ist, kann mit 53 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte antreten und die drohenden Abschläge ausgleichen.

Der erste Schritt: das Formular V0210 bei der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen. Daraufhin berechnet die Behörde, wie hoch die individuelle Rentenminderung ausfällt und welcher Betrag nötig wäre, um sie vollständig auszugleichen. Dieser Betrag lässt sich dann innerhalb von drei Monaten einzahlen – auf einmal oder in Teilbeträgen. Auch eine Verteilung über mehrere Jahre ist möglich, eine regelmäßige monatliche Rate hingegen ist laut DRV grundsätzlich nicht vorgesehen.

Wie viel Geld Frührentner und -Rentnerinnen einzahlen müssen, orientiert sich an den Kosten für einen Rentenpunkt. Dieser auch Entgeltpunkt genannte Faktor beläuft sich für das Jahr 2026 auf 51.944 Euro, basierend auf dem Durchschnittsentgelt. Die Kosten für Entgeltpunkte ergeben sich somit aus dem aktuellen Durchschnittseinkommen aller Versicherten, dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung, sowie dem Anteil, um den die Rente voraussichtlich gekürzt wird, informiert die DRV. 2026 kostet ein Rentenpunkt bereits 9.661,58 Euro.

Konkret veranschaulicht: Im Fall einer Rentnerin mit einer monatlichen Bruttorente von 800 Euro und einem um zwei Jahre vorgezogenen Renteneintritt würde sich der Ausgleichsbetrag auf mehr als 14.000 Euro belaufen, zeigt eine Tabelle des Rentenportals Ihre Vorsorge. Eine Person mit denselben Voraussetzungen und einer monatlichen Rente in Höhe von 2000 Euro muss für zwei Jahre schon mehr als 35.000 Euro berappen.

Sonderzahlungen zur Rente als Steuervorteil nutzen

Es zeigt sich in jedem Fall, dass sich auch bei einer unterdurchschnittlichen Rente erhebliche Ausgleichszahlungen ergeben. Immerhin: Die Sonderzahlungen können vollständig als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden – bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für Verheiratete im Jahr 2026, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Eine Aufteilung der Sonderzahlungen auf mehrere Kalenderjahre kann der DRV zufolge deshalb besonders attraktiv sein, um den Steuervorteil voll auszuschöpfen.

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Ein weiterer entscheidender Vorteil: Wer die Abschläge ausgeglichen hat, muss trotzdem nicht früher in Rente gehen. Wer weiterarbeitet, sammelt zusätzliche Rentenpunkte und erhöht so seinen Anspruch noch weiter. Und wer doch früher aufhört, bekommt laut ihrer die volle Rente ohne Abzüge. Der frühere Rentenberater Maik Bäker bringt den Vorteil gegenüber der Tagesschau auf den Punkt: „Der Vorteil der Ausgleichszahlung ist auf jeden Fall, dass ich bis Lebzeitende monatlich eine Rentenzahlung bekomme, die dann auch regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst wird.“

Ob ein Ausgleichen der Rentenabschläge sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Laut der Lohnsteuerhilfe kann es sich lohnen, wenn bis zum Renteneintritt kein Bedarf für eine größere Geldsumme gegeben ist und die Aussicht auf langes Leben besteht. „Müssen Sie nach Renteneintritt allerdings hohe Steuern auf die gesetzliche Rente zahlen, bieten sich alternativ die privaten Rentenversicherungen an“, so das VLH-Fazit. Wer in die Kategorie der besonders langjährig versicherten Rentner fällt, hat Anspruch auf eine verfrühte, abschlagsfreie Rente. (Quellen: Bertelsmann Stiftung, Ihre Vorsorge, Deutsche Rentenversicherung, Vereinigte Lohnsteuerhilfe, Tagesschau) (jm)