Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger: Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen Aiwangers ehemaligen Lehrer
Drei Jahre nach der Flugblattaffäre ermittelt die Staatsanwaltschaft Regensburg wieder gegen Hubert Aiwangers Ex-Lehrer. Er soll Dienstgeheimnisse weitergegeben haben. Quell...
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Drei Jahre nach der Flugblattaffäre ermittelt die Staatsanwaltschaft Regensburg wieder gegen Hubert Aiwangers Ex-Lehrer. Er soll Dienstgeheimnisse weitergegeben haben.
Quelle: DIE ZEIT, dpa 9. August 2026, 12:33 Uhr
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150 KommentareDie Staatsanwaltschaft Regensburg hat Ermittlungen gegen einen ehemaligen Lehrer von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger eingeleitet. Der Mann soll bei einem Abiturtreffen im Juli 2023 einen Ausdruck eines umstrittenen Flugblatts gezeigt und Einzelheiten aus seiner Tätigkeit im Disziplinarausschuss der Schule im Zusammenhang mit Aiwanger genannt haben. Das teilte die Behörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.
Auslöser der Ermittlungen war den Angaben zufolge die Strafanzeige einer ehemaligen Schülerin aus Aiwangers Abiturjahrgang. Dem Ex-Lehrer war in einem früheren Verfahren vorgeworfen worden, ein antisemitisches Flugblatt aus Aiwangers Schulzeit an die Süddeutsche Zeitung weitergegeben zu haben. Dieses Verfahren war im Juli 2024 aus Mangel an Beweisen eingestellt worden.
Aiwanger sagt, er habe das Flugblatt nicht verfasst
2023 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass während Hubert Aiwangers Schulzeit ein antisemitisches und menschenverachtendes Flugblatt in seiner Schultasche gefunden worden sei. Aiwanger bestritt, das Schriftstück verfasst zu haben. Sein Bruder erklärte später, er habe den Text geschrieben. Die Affäre führte zu Rücktrittsforderungen und setzte Aiwanger kurz vor der bayerischen Landtagswahl politisch unter Druck. Ministerpräsident Markus Söder ließ ihn jedoch im Amt als Wirtschaftsminister und stellvertretenden Ministerpräsidenten. Die Affäre belastete jedoch die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern. In einem separaten Verfahren wurde einem pensionierten Lehrer vorgeworfen, das Flugblatt an die Süddeutsche Zeitung weitergegeben zu haben. Ob er dies getan hatte, konnte nicht nachgewiesen werden.
Wegen der neuen Ermittlungen ist das Disziplinarverfahren gegen den Lehrer derzeit ausgesetzt. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Für den ehemaligen Lehrer gilt die Unschuldsvermutung. Im schlimmsten Fall könnte ihm im Disziplinarverfahren die Pension gekürzt oder vollständig aberkannt werden. Auch für Lehrer im Ruhestand gilt die Pflicht, Dienstgeheimnisse zu wahren.