FKK-Bereich auf Kreuzfahrtschiff verkleinert: Passagiere bekommen Geld zurück
Ein Ehepaar aus Dortmund freut sich auf eine Weltreise – vier Monate über die Meere, gebucht für 68.600 Euro. Doch ein Detail trübt die Vorfreude: Der FKK-Bereich auf dem Kreuzfahrtschiff ist plötzlich viel kle...
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Ein Ehepaar aus Dortmund freut sich auf eine Weltreise – vier Monate über die Meere, gebucht für 68.600 Euro. Doch ein Detail trübt die Vorfreude: Der FKK-Bereich auf dem Kreuzfahrtschiff ist plötzlich viel kleiner als erwartet.
Statt Whirlpool, Dusche und Sonnendach bleibt am Ende eine deutlich geschrumpfte Fläche. Das Paar klagte – und bekommt nun einen Teil des Reisepreises zurück. Das Landgericht Rostock sprach den beiden 3430 Euro zu, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Warum das Ehepaar aus Dortmund klagte
Gebucht hatte das Paar seine Reise bereits im Februar 2024. Damals verfügte das Schiff über einen großzügigen FKK-Bereich – inklusive Whirlpool, Dusche und einem Sonnendach.
Beschrieben war dieser Bereich weder im Prospekt noch in den Buchungsunterlagen. Zu sehen war er aber auf den Deckplänen, die im Internet veröffentlicht waren. An diesen Plänen orientierte sich das Ehepaar – und ging davon aus, den Bereich später an Bord genauso vorzufinden.
Vom FKK-Bereich zum Skydeck: Was der Umbau veränderte
Nach der Buchung ließ die Reederei das Schiff umbauen. Aus dem bisherigen FKK-Bereich wurde ein sogenanntes Skydeck. Dieses durften nur noch Gäste betreten, die eine Suite gebucht hatten. Das Ehepaar gehörte nicht dazu.
Der allgemeine FKK-Bereich wurde verlegt und fiel deutlich kleiner aus. Whirlpool, Dusche und Sonnendach fehlten dort nun.
Genau hier setzte das Landgericht Rostock an. Die Kläger hätten annehmen dürfen, dass der FKK-Bereich so gelegen und bemessen sei, wie sie es den Deckplänen entnommen hatten. Wer als Reiseveranstalter über sein Angebot informiert, weckt laut Gericht eine berechtigte Erwartung. Und die muss dann auch eingehalten werden.
Kommt es nach der Buchung zu erheblichen Einschränkungen, muss der Veranstalter die Reisenden vor Antritt darauf hinweisen.
Wie viel Geld das Paar zurückbekommt
Das Ehepaar wollte 15.000 Euro erstattet haben. So weit ging das Gericht nicht. Es sprach den beiden eine Minderung von fünf Prozent des Reisepreises zu. Bei 68.600 Euro entspricht das 3430 Euro. Die Weltreise selbst dauerte von November 2025 bis März 2026.
Das Paar hatte weitere Mängel angeführt. So habe es ein Buffetrestaurant weniger gegeben als auf früheren Reisen mit demselben Schiff. Zudem sei die Sauna nun kostenpflichtig gewesen.
Für eine höhere Minderung reichte das dem Gericht nicht. Der FKK-Bereich sei nur eines von zahllosen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt.
Auch eine Enttäuschung, die allein auf persönlichen Erfahrungen früherer Kreuzfahrten beruht, wertete das Gericht nicht als Reisemangel.
Was Aida zum Urteil sagt
Bei der Reederei handelt es sich um Aida Cruises aus Rostock. Das Unternehmen erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa: „Wir werden nach sorgfältiger Auswertung der Urteilsbegründung weitere rechtliche Schritte prüfen“. Zu offenen Verfahren äußere man sich nicht im Detail. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
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