Fast jede dritte Frau erhält weniger als 600 Euro Rente – warum das System Frauen benachteiligt

wa.deWirtschaftFast jede dritte Frau bekommt weniger als 600 Euro gesetzliche RenteStand: 29.07.2026, 08:00 UhrKommentareUns auf Google folgenRund 30 Prozent der Frauen erhalten aus ihrer eigenen gesetzlichen V...

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Fast jede dritte Frau erhält weniger als 600 Euro Rente – warum das System Frauen benachteiligt

Fast jede dritte Frau bekommt weniger als 600 Euro gesetzliche Rente

Stand: 29.07.2026, 08:00 Uhr

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Rund 30 Prozent der Frauen erhalten aus ihrer eigenen gesetzlichen Versicherung weniger als 600 Euro im Monat. Die Zahlen zeigen ein strukturelles Problem, müssen aber richtig eingeordnet werden.

München – Wer über 45 Jahre hinweg jedes Jahr rund 52 Prozent des jeweiligen Durchschnittsentgelts verdient, sammelt ungefähr 23,5 Entgeltpunkte. Beim seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro ergibt das rund 1.000 Euro Bruttorente im Monat.

Ein heute genannter Monatslohn lässt sich allerdings nicht einfach auf das gesamte Erwerbsleben übertragen. Das Durchschnittsentgelt verändert sich jedes Jahr. Entscheidend ist deshalb, wie hoch der eigene versicherungspflichtige Verdienst in jedem einzelnen Jahr im Verhältnis zum damaligen Durchschnitt aller Versicherten war.

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Die Statistik zeigt dennoch eine deutliche Lücke. Nach den jüngsten vollständigen Daten der Deutschen Rentenversicherung lag der durchschnittliche Zahlbetrag einer Altersrente 2024 bei Frauen bei 955 Euro und bei Männern bei 1.405 Euro. Dabei handelt es sich um die einzelne gesetzliche Altersrente nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, nicht um das gesamte Haushaltseinkommen.

Die Deutschen Rentenversicherung

Rund 30 Prozent der Frauen erhalten aus ihrer eigenen gesetzlichen Versicherung weniger als 600 Euro im Monat. © IMAGO/BODE

Das Rentensystem honoriert vor allem lange Versicherungsverläufe und hohe beitragspflichtige Einkommen. Dadurch wirken sich niedrige Löhne, Teilzeitphasen und längere Unterbrechungen besonders stark aus. Frauen sind davon häufiger betroffen, weil sie im Durchschnitt mehr unbezahlte Erziehungs- und Pflegearbeit übernehmen.

Die Rentenformel zeigt die Unterschiede

Die monatliche Bruttorente errechnet sich aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, aktuellem Rentenwert und Rentenartfaktor. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 bundesweit 42,52 Euro. Für eine reguläre Altersrente von 1.000 Euro werden bei einem Zugangsfaktor und Rentenartfaktor von jeweils 1,0 rund 23,52 Entgeltpunkte benötigt.

Über 45 Jahre entspricht das durchschnittlich etwa 0,523 Entgeltpunkten pro Jahr. Dafür müsste das versicherte Einkommen in jedem Jahr bei ungefähr 52 Prozent des jeweiligen Durchschnittsentgelts liegen. Wer dauerhaft weniger verdient, kürzer einzahlt oder lange in Teilzeit arbeitet, erwirbt entsprechend weniger Punkte.

Von der Bruttorente gehen bei gesetzlich Krankenversicherten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Ob zusätzlich Einkommensteuer anfällt, lässt sich nicht allein an der Höhe der Monatsrente ablesen. Entscheidend sind unter anderem das Jahr des Rentenbeginns, der persönliche Rentenfreibetrag, weitere Einkünfte und abzugsfähige Aufwendungen.

Auch eine Bruttorente oberhalb des Grundfreibetrags führt daher nicht automatisch zu einer Steuerzahlung. Umgekehrt können zusätzliche Einnahmen aus einer Betriebsrente, Vermietung oder Beschäftigung eine Steuerpflicht auslösen.

Welche Frauen besonders betroffen sind

Sehr niedrige eigene Renten treten besonders häufig bei älteren westdeutschen Frauen auf. In früheren Jahrzehnten unterbrachen viele ihre Erwerbstätigkeit für Kinder und Familie oder kehrten nur in Teilzeit zurück. In Ostdeutschland waren die Erwerbsverläufe von Frauen im Durchschnitt länger, weshalb die geschlechtsspezifischen Rentenunterschiede dort geringer ausfallen.

Fast ein Drittel der westdeutschen Rentnerinnen wies in einer Auswertung für 2022 weniger als 20 Versicherungsjahre auf. Gleichzeitig lagen dort 39 Prozent der eigenen Versichertenrenten von Frauen unter 600 Euro. Bundesweit wird der Anteil inzwischen mit rund 30 Prozent angegeben.

Diese Werte dürfen allerdings nicht mit Altersarmut gleichgesetzt werden. Eine Rente unter 600 Euro kann aus einer kurzen Beschäftigung in Deutschland stammen, während zusätzlich eine ausländische Rente, eine Beamtenversorgung, eine Betriebsrente, Vermögen oder Einkommen des Partners vorhanden ist.

Trotzdem bleibt die strukturelle Lücke deutlich. Frauen ab 65 Jahren erhielten 2025 im Durchschnitt rund 1.820 Euro monatliche Bruttoalterseinkünfte einschließlich Hinterbliebenenleistungen und privater Vorsorge, Männer rund 2.400 Euro. Der Gender Pension Gap betrug damit 24,2 Prozent. Bei ausschließlich eigenen Alterseinkünften lag die Differenz sogar bei 36 Prozent.

Warum kurze Versicherungsverläufe problematisch sind

Eine feste Grenze, unterhalb der eine Rente automatisch nicht zum Leben reicht, kennt die Rentenformel nicht. Entscheidend ist die Kombination aus Versicherungsdauer und Höhe der versicherten Einkommen. Auch 45 Versicherungsjahre können zu einer niedrigen Rente führen, wenn der Verdienst dauerhaft gering war.

Umgekehrt können vergleichsweise kurze Versicherungszeiten eine höhere Rente erzeugen, wenn in diesen Jahren gut verdient und entsprechend hohe Beiträge gezahlt wurden. Versicherungsjahre sind zudem nicht mit reinen Arbeitsjahren gleichzusetzen. Dazu zählen unter anderem Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, bestimmte Sozialleistungszeiten und teilweise beitragsfreie Anrechnungszeiten.

Die durchschnittliche Versicherungsdauer von Frauen ist deutlich gestiegen. Bei neuen Altersrentnerinnen erhöhte sie sich von 26,3 Jahren im Jahr 2004 auf 37,7 Jahre im Jahr 2024. Das verbessert die eigenen Ansprüche jüngerer Rentnerinnen, beseitigt aber nicht die Folgen niedriger Löhne und langer Teilzeitphasen.

Die Aussage, erst ab 35 oder 45 Jahren sei eine auskömmliche Rente möglich, wäre dennoch zu pauschal. Diese Grenzen sind vor allem für bestimmte Rentenarten und mögliche frühere Rentenbeginne relevant. Über die tatsächliche Rentenhöhe entscheiden letztlich die gesammelten Entgeltpunkte.

Was sich noch verbessern lässt

Wer noch nicht im Ruhestand ist, sollte zunächst seinen Versicherungsverlauf prüfen. Eine Kontenklärung kann fehlende Zeiten für Kindererziehung, Pflege, Ausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit sichtbar machen und gegebenenfalls ergänzen.

Bei einem rentenversicherungspflichtigen Minijob erwerben Beschäftigte eigene Rentenansprüche und können Wartezeiten erfüllen. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, verzichtet dagegen auf einen Teil dieser Vorteile. Ob die eigene Beitragszahlung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab.

Freiwillige Beiträge nach § 7 SGB VI können vor allem Menschen zahlen, die nicht bereits rentenversicherungspflichtig sind. Pflichtversicherte können ihre laufenden Beiträge dagegen nicht beliebig aufstocken. Ab dem 50. Lebensjahr kommen unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzahlungen infrage, mit denen Abschläge einer geplanten vorgezogenen Altersrente ausgeglichen werden können.

Zusätzliche Vorsorge kann die gesetzliche Rente ergänzen. Dazu gehören betriebliche Altersvorsorge, private Rentenprodukte oder langfristige, breit gestreute Kapitalanlagen. Welche Lösung passt, hängt von Einkommen, verbleibender Anlagedauer, Risikobereitschaft und vorhandenen Rücklagen ab. Eine pauschale Empfehlung für ETFs mit einer festen Mindestlaufzeit greift zu kurz.

Business Punk Check

Die Rentenstatistik zeigt eine klare Schieflage. Das System behandelt Frauen und Männer nicht mit unterschiedlichen Formeln. Unterschiedliche Löhne, Teilzeitquoten und Erwerbsunterbrechungen werden über die Entgeltpunkte aber bis ins Alter fortgeschrieben.

Besonders ältere westdeutsche Frauen tragen die Folgen eines Arbeitsmarkts, in dem Familienarbeit lange fast selbstverständlich bei ihnen landete. Sozialversicherungspflichtige Teilzeit war zwar rentenrechtlich abgesichert, erzeugte wegen des geringeren Einkommens aber entsprechend niedrigere Ansprüche. Früher versicherungsfreie Minijobs und längere Erwerbspausen verschärften das Problem.

Die Politik hat mit Kindererziehungszeiten, Pflegebeiträgen und Grundrentenzuschlägen gegengesteuert. Diese Instrumente können Lücken reduzieren, gleichen eine jahrzehntelang niedrigere Erwerbsbeteiligung und Bezahlung aber nicht vollständig aus. Rund drei Viertel der Grundrentenberechtigten sind deshalb Frauen.

Gleichzeitig ist eine niedrige Einzelrente kein Beweis für persönliche Altersarmut. Wer nur die gesetzliche Rente betrachtet, ignoriert Hinterbliebenenrenten, Betriebsrenten, private Vorsorge, Vermögen und das Einkommen des Haushalts. Umgekehrt können auch Menschen mit einer höheren gesetzlichen Rente wegen hoher Wohn- oder Pflegekosten finanziell unter Druck geraten.

Wer heute noch viele Erwerbsjahre vor sich hat, sollte nicht auf pauschale Durchschnittswerte vertrauen. Entscheidend sind der eigene Versicherungsverlauf, das aktuelle Vorsorgeniveau und realistische Berechnungen für den Ruhestand. Die gesetzliche Rente bleibt für die meisten Menschen das Fundament. Ob dieses Fundament allein trägt, ist jedoch eine individuelle Rechnung und keine Frage eines einzigen Durchschnittswerts.