EUDI-Wallet: Bundesregierung hält trotz Gegenwind an Starttermin 2027 fest

Die Bundesregierung weist die Expertenkritik an der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet zurück und hält am geplanten Starttermin fest. Die staatliche App für die digitale Brieftasche soll Bürgern vom 2. Janua...

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EUDI-Wallet: Bundesregierung hält trotz Gegenwind an Starttermin 2027 fest

Die Bundesregierung weist die Expertenkritik an der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet zurück und hält am geplanten Starttermin fest. Die staatliche App für die digitale Brieftasche soll Bürgern vom 2. Januar 2027 an zur Verfügung stehen. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion zeichnet das federführende Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) das Bild eines strukturierten, agilen Großprojekts, das sich im Zeit- und Kostenrahmen bewegt.

Berichten über Verzögerungen, chaotische Steuerung oder drohende Zielverfehlungen tritt die Bundesregierung entgegen. Bei dem gewählten agilen Vorgehen handle es sich nicht um ein Zeichen von Orientierungslosigkeit, sondern um den etablierten Standard für IT-Projekte dieser Größenordnung. Um auf neue rechtliche Grundlagen und technische Vorgaben der EU flexibel reagieren zu können, werde die EUDI-Wallet schrittweise flügge gemacht.

Auf EU-Ebene fehlen laut dem BMDS noch einzelne Durchführungsrechtsakte und Spezifikationen etwa für Pseudonym-Funktionen oder die direkte Kommunikation zwischen zwei Wallets. Solange diese Anforderungen nicht abschließend feststünden, sei eine vollständige Umsetzung nicht möglich. Dieser Umstand bremse aber nicht das Gesamtsystem, da Meilensteine planmäßig erreicht worden seien – wie die Gründung der Common Codes GmbH als „Orchestrator“ zur Steuerung und Weiterentwicklung des EUDI-Wallet-Ökosystems, der Beginn der IT-Sicherheitsprüfungen oder der Aufbau der Testumgebungen.

Schrittweiser Ausbau bis 2028

Beim offiziellen Go-Live Anfang 2027 werde das Fundament stehen, versichert die Regierung. Bürger könnten die App auf ihren Smartphones nutzen, um sich mit dem digitalen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel online auszuweisen. Ferner ließen sich digitale Nachweise wie etwa der digitale Führerschein in der Brieftasche hinterlegen und teilen. Weitere Funktionen wie die qualifizierte elektronische Signatur, Bezahldienste, behördliche Genehmigungen oder Bildungsnachweise sollen erst im Anschluss stufenweise nachgereicht werden.

Die Verknüpfung mit dem Gesundheitswesen nehme parallel Gestalt an, hebt das BMDS hervor. Ab 2027 solle die Wallet als Identifizierungsmittel für die Gesundheits-ID dienen. Die vollständige Nutzung als digitaler Versicherungsnachweis beim Arztbesuch ist im Entwurf des Daten- und Digitalgesetzes für Ende 2028 vorgesehen.

Zur Datensparsamkeit setzt die Wallet laut BDMS auf selektive Freigabe: User müssten bei Abfragen durch registrierte Dienste aktiv zustimmen und es würden nur die jeweils benötigten Datenfelder übermittelt. Kryptografische Signaturen mithilfe des Elliptic Curve Digital Signature Algorithm garantieren laut BMDS die Unverfälschbarkeit der Dokumente. Eine zentrale Abfrage beim Aussteller müsse dafür nicht erfolgen.

Eine zentrale Speicherung von Nutzerdaten oder Transaktionshistorien finde in den Hintergrundsystemen nicht statt, heißt es. Security-Aspekte würden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begleitet, das zum Start entsprechende Zertifizierungen und Sicherheitsanalysen vorlegen werde. Der Quellcode werde nach Abschluss interner Audits als Open Source veröffentlicht und durch ein Bug-Bounty-Programm ergänzt.

Datenschutz und Unabhängigkeit

Um Abhängigkeiten von US-Konzernen wie Apple und Google zu minimieren, wird dem Plan zufolge der Einsatz externer Schnittstellen aufs Nötigste reduziert. Eine Kontenpflicht bei den Store-Betreibern für die Nutzung der App gebe es nicht, auf die Einbindung umstrittener Programmierschnittstellen wie Googles Play Integrity API werde verzichtet. Mittel- bis langfristig sei die Bereitstellung über alternative App-Stores denkbar.

Vermutungen über angebliche Interessenkonflikte bei der Projektsteuerung oder der Besetzung der Jury des Sprind-Wettbewerbs tritt das BMDS entgegen. Sämtliche Beteiligten seien strengen Befangenheits- und Offenlegungsregeln unterworfen gewesen. Das Ministerium listet auch diverse Termine auf, bei denen Jurymitglieder oder an der Bewertung beteiligte Personen des SPRIND-Funke-Wettbewerbs als Referentinnen oder Referenten neben Funke-Teilnehmenden vertreten waren. Die operative und politische Führung des Projekts werde durch eine eng getaktete Gremienstruktur gewährleistet, zu der ein monatlich tagender Lenkungsausschuss unter Leitung von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) sowie wöchentliche Abstimmungsrunden gehörten.

Die finanzielle Planung bewegt sich laut den Angaben im haushaltsmäßigen Rahmen. Für 2023 bis 2026 seien Gesamtkosten von rund 79,3 Millionen Euro netto vorgesehen, für den weiteren Betrieb und Ausbau bis 2028 würden etwa 135 Millionen Euro veranschlagt.

Freiwillige Nutzung ohne Nachteile

Die Regierung verweist auch erneut auf die strikte Freiwilligkeit des neuen Angebots. Bürger, die die Wallet nicht nutzen wollten oder könnten, dürfen weder rechtlich noch praktisch benachteiligt werden. Alle bisherigen analogen sowie digitalen Zugangswege zu Behörden und Dienstleistungen blieben bestehen.

(nen)