Eltern verweigern Masern-Impfung für ihre Kinder – jetzt müssen sie vor Gericht
StartseiteLokalesFrankenbergBad WildungenStand: 15.08.2026, 18:06 UhrKommentareUns auf Google folgenOhne Impfungen würden eine Reihe von Infektionskrankheiten Gesundheit und Leben vieler Kinder gefährden, unter...
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Stand: 15.08.2026, 18:06 Uhr
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Ein Wildunger Elternpaar sollte ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro zahlen, weil es die gesetzlich vorgeschriebene Masern-Impfung für seinen Nachwuchs verweigert hatte.
Bad Wildungen – Das Ehepaar legte gegen den Bescheid Einspruch ein, der nun mündlich vorm Amtsgericht Fritzlar verhandelt wurde. Eine Entscheidung fiel am ersten Verhandlungstag nicht. Richterin Corinna Eichler beschloss, dass sich ein medizinischer Sachverständiger mit dem Fall befassen soll. Wenn dessen Stellungnahme vorliegt, soll weiterverhandelt werden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
„Aus Sorge um die Gesundheit“ ihrer Kinder – wie es vor Gericht hieß – hatten die Eltern die Masern-Impfung abgelehnt. Damit begingen sie laut geltendem Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit, wurde bei Gericht klargestellt. Von Amts wegen erhielten die Eltern darum einen Bußgeldbescheid über 800 Euro. Dagegen legten sie Einspruch ein. Sie machten sich sehr wohl Gedanken über die Gesundheit ihrer Kinder, erklärten die Eltern. Sie hätten die Impfung abgelehnt, weil diese ihrer Meinung nach die Gesundheit der Kinder beeinträchtige. Auch deshalb, weil es „nur einen Körper-Infektionsimpfstoff gibt und keinen Einzel-Impfstoff für Masern für Kinder“.
Eltern lehnen Masern-Impfung für ihre Kinder ab – und landen vor Gericht
Einziger Zeuge war ein Bediensteter des Kreisgesundheitsamtes, der über den Bußgeldbescheid und das Infektionsschutzgesetz informierte. Die Eltern äußerten ihre Bedenken demnach im Jahr 2023. Die Mutter habe zur Begründung die Studie einer Universität angeführt, ohne dem Amt in der Folge aber weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
Auch im Vorfeld sei nichts vorgelegt worden. Weil es sich um einen Verstoß handele, habe die Behörde den Bußgeldbescheid versandt. Dem Beamten war nicht bekannt, dass die Eltern den betreffenden Impfstoff angezweifelt hätten.
Mutter will Kinderarzt um Rat fragen
Die Mutter erklärte, sie wolle sich nun von einem Kinderarzt beraten lassen. „Dann können Sie den Einspruch immer noch zurücknehmen“, erklärte Richterin Eichler. „Ihnen trotzdem alles Gute“, sagte der Kreisbedienstete zu den Eltern der Kinder, als er aus dem Zeugenstand entlassen wurde. (Manfred Schaake)
Kinderarzt deutlich: „Impfungen sind ein Segen“
Als „Katastrophe“ bezeichnet der Wildunger Kinder- und Jugendarzt Dr. Martin Bauer das Trump-Dekret von dieser Woche zum Zusammenstreichen der Empfehlungen für Kinderimpfungen. Die Coronakrise habe auch unter den Eltern in der Wildunger Kinderarztpraxis einen Schub an Impfskepsis ausgelöst. Dann ließ der Trend nach, „doch seit einigen Monaten sehen wir uns wieder vermehrt mit einschlägigen Fragen und Bedenken konfrontiert“, sagt Bauer.
Aus Sicht des Wildunger Kinder- und Jugendarztes sind Impfungen „ein Segen“. Wer einmal als behandelnder Arzt hilflos neben einem kranken Kind gestanden habe, vergesse das nicht. Mythen wie der vom Autismus, den Kinderimpfungen angeblich auslösten, geisterten weiter durch die Welt, „obwohl Andrew Wakefield, der Verfasser der gleichnamigen Studie, auf die sich Impfskeptiker berufen, zugegeben hat, dass er seine Daten 1998 fälschte.“
„Masern schwächen das Immunsystem“
Jeder tausendste, kleine Patient, der an Masern erkranke, überlebe die Infektion nicht, erklärt der Mediziner zu dieser vielzitierten Krankheit. „Wir haben kein Mittel, um Masernkranke ursächlich zu behandeln. Wir können nur etwas gegen die Symptome verabreichen.“ Es sei ein fürchterlicher Irrglaube, dass ein Kind die Masern durchmachen müsse, um das Immunsystem zu stärken. „Im Gegenteil: Masern schwächen das Immunsystem über Jahre hinweg und öffnen die Tore für weitere, gefährliche, ja tödliche Krankheiten“, betont Bauer. Er erinnert an das öffentlich beachtete Schicksal eines Mädchens aus Bad Hersfeld, das 2016 an den Spätfolgen einer Maserninfektion starb. Es hatte sich im Alter von drei Monaten bei einem ungeimpften Kind angesteckt, bevor das Mädchen selbst hatte geimpft werden können.
In Deutschland wird entweder eine Dreifach-Kombination Masern/Mumps/Röteln oder ein Vierfach-Impfstoff unter Einschluss von Windpocken verwendet, gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Über Jahrzehnte hätten sie sich, wissenschaftlich belegt, bewährt. „Ein Einzelimpfstoff gegen Masern ist in Europa nicht mehr zugelassen“, erläutert der Facharzt. Die mit Skepsis betrachteten Zusatzstoffe der Impfmedikamente förderten deren Funktionsfähigkeit, Verträglichkeit und Haltbarkeit. Einzelimpfstoffe enthielten solche Zusätze ebenso wie die Kombinationen.
„Die WHO rät aber von Einzelimpfstoffen ab, weil sie die Impfquoten senken“, ergänzt der Wildunger Kinderarzt. Er gibt zu bedenken, dass eine verweigerte Impfung nicht nur das Recht des eigenen Kindes auf Gesundheit einschränke, sondern das Recht aller Kinder, deren Gesundheit von der Immunisierung gegen Infektionskrankheiten in der breiten Bevölkerung profitiere. Im Erfolg der Impfungen liegt zugleich ihr Fluch, „denn weil Krankheiten wie Masern aufgrund der Impfungen kaum noch auftreten, kennen die Leute das Leid nicht mehr, das damit verbunden ist“, schließt Bauer. (Matthias Schuldt)