Elf Jahre nach Absturz: Angehörige der Germanwings-Opfer verklagen Bundesrepublik Deutschland

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Elf Jahre nach Absturz: Angehörige der Germanwings-Opfer verklagen Bundesrepublik Deutschland

Stand: 29.07.2026, 13:41 Uhr

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2015 stürzte der Germanwings-Flug 4U9525 in den Alpen ab. 150 Menschen starben. Jetzt, elf Jahre später, reichen die Hinterbliebenen Klage ein.

Braunschweig – Es war der 24. März 2015, als sich für 150 Menschen und ihre Angehörigen alles in Sekunden entschied. Copilot Andreas Lubitz steuerte den Germanwings-Airbus A320 auf dem Flug 4U9525 von Barcelona nach Düsseldorf laut späteren Ermittlungen absichtlich in die französischen Alpen – und riss 149 Menschen mit in den Tod. Darunter 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Joseph-König-Gymnasiums in Haltern am See.

Zehnter Jahrestag Germanwings-Absturz

Ein vergleichsweise großes Trümmerteil der zerschellten Germanwings-Maschine liegt an der Absturzstelle in der Nähe von Le Vernet in den französischen Alpen. (Archivbild) © Sebastien Nogier/EPA/dpa

Mehr als elf Jahre später kämpfen 30 Hinterbliebene nun vor einem deutschen Gericht. Sie verklagen nicht die Fluggesellschaft, sondern den deutschen Staat. Genauer: Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Behördenversagen vor Absturz? Germanwings-Angehörige klagen gegen Bundesrepublik Deutschland

Am 28. August beginnt vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig die mündliche Verhandlung. Die Klagenden fordern Entschädigungen zwischen 500 und bis zu 110.000 Euro. Und richten ihre Forderungen direkt an die Bundesrepublik Deutschland. Verhandelt wird in Braunschweig, weil dort das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz hat.

Die Argumentation der Klageseite: Das LBA habe die Flugtauglichkeit des Co-Piloten Andreas Lubitz vor dem Germanwings-Absturz nicht ausreichend überwacht. Lubitz an schweren Depressionen. Wäre die Behörde ihrer Aufsichtspflicht ordentlich nachgekommen, so die Überzeugung der Hinterbliebenen, hätte der Absturz verhindert werden können. Deutschland hafte daher im Rahmen der sogenannten Amtshaftung für den entstandenen Schaden.

Ähnliche Klagen zu Flugzeugabstürzen in den USA oft problematisch

Die Klage zielt auf eine fundamentale Frage der Verantwortung ab: Wer muss sicherstellen, dass ein psychisch labiler Pilot kein Flugzeug steuert? In der Vergangenheit hatten Hinterbliebene bereits in den USA versucht, die Lufthansa-Flugschule zu verklagen, scheiterten jedoch an Zuständigkeitsfragen. Der jetzige Prozess in Braunschweig ist für viele Hinterbliebene der letzte Versuch, eine „öffentliche Rechenschaft“ für behördliche Versäumnisse einzufordern.

Ähnliche Kämpfe um Verantwortung und Entschädigung ziehen sich oft über Jahrzehnte hin. So wurde erst kürzlich nach dem Absturz einer Boeing 737 MAX im Jahr 2019 ein Urteil gefällt, bei dem dem Flugzeugbauer massive Mängel bei der Kommunikation von Risiken vorgeworfen wurden. Ein US-Gericht verhängte 49,5 Millionen Dollar Schadensersatz an die Familien. Auch beim Absturz des Flugs Rio-Paris im Jahr 2009 mussten Angehörige 16 Jahre lang für einen neuen Prozess kämpfen, um Klarheit über technische Fehler und mangelnde Pilotenschulungen zu erhalten.

Gericht zweifelt am Erfolg der Germanwings-Klage

Die Erfolgsaussichten der Germanwings-Klage in Deutschland sind nach erster Einschätzung des Gerichts allerdings gering. Die Kammer hat den Verfahrensbeteiligten laut Pressetext bereits vorab schriftlich mitgeteilt, dass „die Klage unschlüssig“ sein könnte. Das Gericht verweist auf das deutsche Haftungsrecht: „Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Amtshaftung scheiden grundsätzlich aus, wenn die Klägerinnen und Kläger wegen desselben Schadens auf andere Weise Ersatz verlangen können.“ Gemeint sind damit mögliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft selbst: „Nach der vorläufigen Einschätzung der Kammer könnte dies insbesondere im Hinblick auf mögliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft der Fall sein.“ Eine Klage gegen Germanwings-Mutter Lufthansa war in der Vergangenheit allerdings bereits abgewiesen worden. Die Begründung am Landgericht Essen im Jahr 2020: Das Luftfahrt-Bundesamt kontrolliere die Fliegerärzte.

Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes könnten vor Mammutverfahren stehen

Klagen dieser Größenordnung stellen für die Betroffenen oft eine enorme psychische Belastung dar. In vergleichbaren Fällen, wie dem Bahnprozess zum Unglück von Burgrain, berichten Überlebende und Angehörige von traumatischen Erfahrungen und dem Gefühl, durch geringe Schmerzensgeld-Angebote der Konzerne „abgefunden“ zu werden. In Braunschweig geht es nun nicht nur um Geld, sondern um die symbolische Anerkennung staatlicher Mitverantwortung.

Die Klage wurde von der Kanzlei des inzwischen verstorbenen Ex-Bundesinnenministers Gerhart Baum (FDP) mit Sitz in Düsseldorf verfasst. Eine Beweisaufnahme soll laut Gericht nicht stattfinden. Nähere Angaben zur Herkunft der Kläger konnte das Gericht wegen der Größenordnung des Verfahrens nicht machen. (Quellen: Landgericht Braunschweig, eigene Recherche) (moe)