Neue E-Scooter-Gesetze ab 2027: Was sich ändert und was Essens OB Kufen nun fordert
Bildquelle: WDR / Björn Henke WDR. 3 Min. 6 Sek.. Verfügbar bis 08.09.2028. Neue Geräte brauchen Blinker und Bremsen vorne und hinten Acht Jahre nach Erlass der so genannten Elektrokleinstfahrzeuge-Ver...
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Bildquelle: WDR / Björn Henke
WDR. 3 Min. 6 Sek.. Verfügbar bis 08.09.2028.
Neue Geräte brauchen Blinker und Bremsen vorne und hinten
Acht Jahre nach Erlass der so genannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) stehen entscheidende Veränderungen an. Die Verordnung wurde von der Bundesregierung reformiert – ein Teil der neuen Regeln zu technischen Veränderungen an den Geräten sind schon seit April in Kraft, weitere Vorschriften zum Verhalten der Fahrerinnen und Fahrer folgen zum 1. März 2027.
Ziel der E-Scooter-Regelungen: Angleichung an Radverkehr
In Zukunft dürfen sie auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sofern diese die Beschilderung "Radverkehr frei" haben. Bei vielen Menschen schrillen daher schon jetzt die Alarmglocken. Allein von 2024 auf 2025 stieg die Zahl der Scooter-Unfälle mit Personenschäden laut Statistischem Bundesamt um mehr als 38 Prozent.
Häufigste Unfallursache dabei: "Falsche Straßenbenutzung". Denkbar also, dass Kommunen die Orte mit Beschilderung "Radverkehr frei" weiter einschränken, die in Zukunft eben auch für Scooter gelten. Befürchtet werden noch mehr Konflikte mit Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.
Essens OB stellt Forderungen an E-Scooter-Nutzung
"Die weitere Entwicklung und die Auswirkungen der neuen Regelungen werden zunächst beobachtet", schreibt die Pressestelle der Stadt Bochum auf WDR-Anfrage. In die Offensive ging dagegen in der vergangenen Woche Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen. Er fordert unter anderem die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 15 Kilometern pro Stunde.
Außerdem solle eine allgemeine Helmpflicht geprüft werden und für Anbieter von Leihfahrzeugen eine "verbindliche digitale Sicherheitseinweisung". Ähnlich einem Führerschein fordert Kufen darüber hinaus einen "verpflichtenden Kenntnis- oder Befähigungsnachweis" für alle Nutzer von E-Scootern.
Verkehrswacht: Problem ist fehlende Ausbildung
Mit dieser Forderung liegt Kufen ganz auf der Linie der Verkehrswacht. "Der E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug", sagt Maria Brendel-Sperling von der Essener Verkehrswacht, die auch im Landesvorstand des Vereins sitzt. "Man kann ohne viel Zutun 20 Stundenkilometer erreichen und das ist schon was Anderes als beim Fahrrad oder beim Pedelec."
Parkregelungen bleiben Städten überlassen
Höhere Bußgelder bei Verstößen
Teurer wird es jetzt bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Zu zweit fahren kostet 25 statt bisher fünf Euro, wer während der Fahrt das Handy bedient, muss sogar 100 Euro zahlen. Trotz Angleichung der Regeln ans Fahrrad gelten für Scooter-Fahrer außerdem weiterhin die strengeren Alkoholgrenzwerte wie beim Auto. Und: Unter 21 Jahren sind auch am Scooter-Lenker 0,0 Promille vorgeschrieben.
Unsere Quellen:
- Eindrücke des Reporters vor Ort
- Statistisches Bundesamt
- Interview mit Maria Brendel-Sperling, Verkehrswacht Essen
- Interview mit Silke Lenz, Sprecherin der Stadt Essen
- Schriftliches Statement der Stadt Bochum
Sendung: WDR 2, WDR 2 für Rheinland, Ruhrgebiet und Niederrhein, 08.09.2026, 12:31 Uhr