Nach Hertha-Krawallen: DFB bestätigt harte Strafen gegen Dynamo Dresden
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AUDIO: Sportblock in MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio mit Dynamo-Urteil (5 Min)
Fußball | 2. Bundesliga
Dynamo Dresden scheitert vor DFB-Bundesgericht: Fansperre zum Heimauftakt bleibt bestehen
Stand: 07.08.2026 17:30 Uhr
Dynamo Dresden ist mit seiner Berufung gegen die DFB-Strafen nach den Ausschreitungen gegen Hertha BSC gescheitert. Die Fansperre für das Heimspiel gegen Darmstadt bleibt bestehen.
von SPORT IM OSTEN
Dynamo Dresden muss im ersten Saisonheimspiel der 2. Bundesliga am 16. August gegen den SV Darmstadt 98 auf einen Teil seiner Fans verzichten. Das DFB-Bundesgericht hat die Berufung gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni zurückgewiesen. Die nach den Ausschreitungen im Spiel gegen Hertha BSC verhängten Sanktionen bleiben damit bestehen. Der Verein kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen und weitere rechtliche Schritte zu erwägen.
Ausschreitungen gegen Hertha BSC waren Auslöser des Verfahrens
Auslöser des Verfahrens waren die Vorfälle beim 0:1 gegen Hertha am 4. April. Im Dresdner Fanblock wurden 27 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Nach Auseinandersetzungen zwischen Anhängern beider Vereine sowie Sicherheitskräften überwanden mindestens 77 Dynamo-Fans die Begrenzung zum Innenraum und liefen über das Spielfeld in Richtung Gästeblock.
Dabei wurden bengalische Feuer und Feuerwerksraketen auf Berliner Anhänger sowie in Richtung des Gästeblocks geschossen. Die Partie musste für 19 Minuten unterbrochen werden, mindestens 17 Menschen wurden verletzt. Bundesgerichts-Vorsitzender Oskar Riedmeyer bezeichnete das Beschießen von Personen mit Feuerwerkskörpern als inakzeptabel. Auch das massenhafte Betreten des Innenraums stelle einen Eingriff in den Wettbewerb dar, der verhindert werden müsse.
Geldstrafen und Teilsperrung von Zuschauerbereichen
Das DFB-Sportgericht hatte Hertha BSC zu einer Geldstrafe von 152.000 Euro und Dynamo Dresden zu 91.200 Euro verurteilt. Zudem werden bei den nächsten beiden Heimspielen der Dresdner Zuschauerbereiche teilweise gesperrt. Die Sanktion für das zweite Spiel wird allerdings bis zum Sommer 2027 zur Bewährung ausgesetzt. Beide Vereine müssen außerdem ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren.
Dynamo Dresden spricht von Kollektivstrafe
Dynamo Dresden wertete den Teilausschluss von Zuschauern als Kollektivstrafe und legte Einspruch ein. Weder das DFB-Sportgericht noch das DFB-Bundesgericht folgten dieser Argumentation. Der Zuschauer-Ausschluss für das Heimspiel gegen Darmstadt bleibt damit bestehen.
dpa/olei
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