Betrügerische Anzeige: Google muss für Fake-Shop in Suchergebnissen haften

Google muss in Deutschland erstmals für den Schaden haften, der einem Nutzer durch eine in der Suchmaschine geschaltete Anzeige für einen betrügerischen Online-Shop entstanden ist. Das Amtsgericht Starnberg sah...

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Betrügerische Anzeige: Google muss für Fake-Shop in Suchergebnissen haften

Google muss in Deutschland erstmals für den Schaden haften, der einem Nutzer durch eine in der Suchmaschine geschaltete Anzeige für einen betrügerischen Online-Shop entstanden ist. Das Amtsgericht Starnberg sah Sorgfaltspflichten des Unternehmens verletzt, das Urteil betrifft jedoch zunächst nur den konkreten Einzelfall.

Google hat Verpflichtungen verletzt

Einem Bericht von Spiegel Online zufolge bestellte der Kläger aus Bayern über eine in der Google-Suche eingeblendete Anzeige einen dort angebotenen Fahrradständer für 490 Euro und beglich den Kaufpreis unmittelbar. Der angeblich in Stuttgart ansässige Händler existierte jedoch nie, die Betrüger behielten das Geld ein und lieferten die bestellte Ware nicht aus.

Da Google sich im Vorfeld des Zivilprozesses nicht schriftlich zu dem Sachverhalt äußerte und keine Klageerwiderung einreichte, legte das Gericht die Darstellung des Klägers seiner Entscheidung zugrunde. Dabei kam es zu dem Schluss, dass Google hätte erkennen müssen, dass es sich bei der Anzeige um ein betrügerisches Angebot handelte. Dennoch wurde sie dem geschädigten Käufer gut sichtbar oberhalb der eigentlichen Suchergebnisse angezeigt.

Das Gericht räumte zwar ein, dass sich Betrug technisch kaum lückenlos erkennen lasse, im konkreten Fall hätten jedoch ausreichend Hinweise auf einen Betrug vorgelegen. Google hätte deshalb zumindest eine intensivere Prüfung vornehmen müssen, die nach Auffassung des Amtsgerichts aber unterblieb. In ihrer Entscheidung beriefen sich die Richter neben deutschem Recht auch auf den Digital Services Act der Europäischen Union, der besonders großen Online-Plattformen weitergehende Prüf- und Sorgfaltspflichten auferlegt. Die irische Google-Niederlassung muss daher nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Kosten des Rechtsstreits sowie Zinsen erstatten.

Nicht zwangsweise auf andere Fälle anwendbar

Nach Angaben des Anwalts des Klägers handelt es sich bei dem nun ergangenen Urteil um die erste gerichtliche Entscheidung in Deutschland, mit der ein Suchmaschinenbetreiber für den Schaden eines Nutzers haftbar gemacht wird, der durch eine beworbene Anzeige für einen Fake-Shop entstanden ist. Eine grundsätzliche Rechtsprechung begründet das Urteil jedoch nicht, da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Laut dem Bericht soll sich Google bislang nicht zu dem Urteil geäußert haben.