Behindertenbeauftragter fordert besseren Schutz für Frauen mit Behinderung
Frauen mit Behinderung, die in Wohneinrichtungen leben, erfahren häufig Gewalt. Dennoch gibt es laut Recherchen des <em>SWR</em> vielerorts keine Pflicht, dort Frauenbeauftragte einzusetzen. Das fordert nun der Bundesbehindertenbeauftragte.
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Gewalt gegen Frauen mit Behinderung Frauenbeauftragte für Wohneinrichtungen gefordert
Stand: 21.08.2026 • 08:01 Uhr
Frauen mit Behinderung, die in Wohneinrichtungen leben, erfahren häufig Gewalt. Dennoch gibt es laut Recherchen des SWR vielerorts keine Pflicht, dort Frauenbeauftragte einzusetzen. Das fordert nun der Bundesbehindertenbeauftragte.
Ende 2023 kam es in einer Wohneinrichtung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu einem Fall sexueller Gewalt. Ein Nachtpfleger missbrauchte laut Gerichtsurteil eine Bewohnerin in ihrem Zimmer und filmte die Tat mit seinem Handy. Die Bewohnerin "schlief tief und fest oder war durch die […] Verabreichung von Medikamenten […] benommen", heißt es im Urteil. Der Täter erhielt drei Jahre und sechs Monate Haft.
Solche Fälle werfen die Frage auf, wie gut Frauen mit Behinderung in Wohneinrichtungen geschützt sind. Und reichen bestehende Strukturen aus, um Übergriffe zu verhindern oder schnell aufzudecken?
Häufige Erlebnisse sexueller Gewalt
Im Juni 2024 veröffentlichte das Institut für empirische Soziologie an der Universität Erlangen eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie und des Bundesministeriums für Soziales. Für die Studie haben Wissenschaftler 385 Frauen mit Behinderung in stationären Wohneinrichtungen zu Gewalterfahrungen befragt.
Laut Ergebnis haben 66 Prozent der Befragten seit dem 16. Lebensjahr psychische Gewalt erlebt, 50 Prozent körperliche Gewalt und mehr als jede Fünfte (22 Prozent) berichtet von sexueller Gewalt. Jeder fünfte Vorfall soll in Wohneinrichtungen passiert sein.
Menschenrechtsinstitut fordert Frauenbeauftragte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat 2023 in einem Parallelbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention bewertet, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderung umsetzt - darunter Artikel 16, der Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch garantiert. Laut Sabrina Prem, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts, ist die Gewaltbetroffenheit in Einrichtungen "eklatant hoch". Schutz vor Gewalt habe "sowohl für die Politik als auch in der Praxis noch nicht Priorität".
Seit Jahren fordert das Institut, bundesweit Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen zu etablieren. Sie sollen als spezialisierte Ansprechperson für Gewalt fungieren.
"Frauenbeauftragte sind für die Frauen und Mädchen eine Ansprechperson auf Augenhöhe", sagt Sabrina Prem. Damit gebe es eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Betroffene. Allgemeine Gewaltschutzkonzepte, Heimräte oder Bewohnervertretungen reichten nicht aus, um die spezifischen Risiken für Frauen mit Behinderung angemessen abzudecken.
Pflicht in Werkstätten, freiwillig in Wohneinrichtungen
In Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind Frauenbeauftragte seit 2017 bundesweit verpflichtend. Für Wohneinrichtungen fehlt eine solche Regelung. Auf Anfrage des SWR teilt das Bundessozialministerium (BMAS) mit: Die Einführung von Frauenbeauftragten in Wohnformen sei "grundsätzlich Sache der Landesgesetzgeber". Eine bundesgesetzliche Regelung, die Frauenbeauftragte in allen Wohneinrichtungen verbindlich vorschreibt, sei nicht geplant.
Der SWR hat die zuständigen Sozialministerien aller 16 Bundesländer befragt, ob Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung gesetzlich vorgeschrieben sind. Das Ergebnis: Nur in drei Ländern - Rheinland-Pfalz, Thüringen und Bremen - ist das der Fall. Die Mehrheit verweist auf bestehende Gewaltschutzkonzepte, Heimräte oder Bewohnervertretungen.
Bundesbehindertenbeauftragter sieht "erheblichen Nachholbedarf"
Für Jürgen Dusel, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, ist die bisherige Umsetzung unzureichend. Im Interview mit dem team.recherche des SWR sagte er, die Bundesländer seien "gut beraten", in ihren Heimgesetzen oder Verordnungen Normen aufzunehmen, die Heimbetreiber verpflichten, Frauenbeauftragte "beispielsweise in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe einzusetzen".
Laut Dusel sollten Frauen mit Behinderung "aus dem Peer-Bereich, also von Frauen mit Behinderung, beraten und unterstützt werden". Es gehe auch darum, das Bewusstsein zu schärfen, "dass Gewalt ein Thema ist für Menschen mit Behinderung und insbesondere für Frauen mit Behinderung". "Es ist jetzt wirklich an der Zeit, dass die Bundesländer ihrer Verantwortung da gerecht werden", so Dusel.