Autistische Kinder und Schulbegleitung: 11 Tage Unterricht im Jahr

Autistische Kinder gehen oft nicht zur Schule, weil Ämter fragwürdige Entscheidungen treffen. Für Matilda war das erste Schuljahr deshalb eine Tortur. D as Landratsamt Aschaffenburg weiß ziemlich viel über die...

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Autistische Kinder und Schulbegleitung: 11 Tage Unterricht im Jahr

Autistische Kinder gehen oft nicht zur Schule, weil Ämter fragwürdige Entscheidungen treffen. Für Matilda war das erste Schuljahr deshalb eine Tortur.

D as Landratsamt Aschaffenburg weiß ziemlich viel über die siebenjährige Matilda: Dass das Mädchen Pferde liebt, durchschnittlich begabt ist und einen starken Willen hat. Aber auch, dass Matilda ohne die strikte Abfolge fester Routinen nicht das Haus verlässt. Dass sie schnell in Stress gerät, wenn etwas Außerplanmäßiges eintritt. Dass Lärm und andere Reize sie komplett überfordern können.

Das Amt im Nordwesten Bayerns kennt auch die Ursache für Matildas Verhalten: Im Alter von fünf wurde bei ihr Autismus festgestellt, dazu eine schwere Form von ADHS. Ohne Hilfe drohe eine „seelische Behinderung“, warnte eine Kinder- und Jugendpsychologin, die Matilda kurz vor der Einschulung untersucht hat.

Unter Autismus verstehen Me­di­zi­ne­r:in­nen ein ganzes Spektrum an neurologischen Entwicklungsstörungen, die sich sehr unterschiedlich äußern können. Die offizielle Diagnose lautet daher auch Autismus-Spektrum-Störung. Bei Matilda haben sie zwei Fachärztinnen unabhängig voneinander festgestellt. Die Diagnosen liegen dem Landratsamt Aschaffenburg vor, ebenso Gutachten von Kindergarten, Schule und einer Sonderpädagogin.

Die taz hat die Stellungnahmen gesichtet, sie kommen alle mehr oder weniger zu demselben Schluss: Der Schulbesuch stellt eine enorme Herausforderung für das Mädchen dar. Deshalb empfehlen sie dringend eine Schulbegleitung für Matilda. Ohne eine erwachsene Person, die sich ausschließlich um Matildas spezielle Bedürfnisse kümmert, stünden die Chancen schlecht, dass das Mädchen dauerhaft am Unterricht teilnehmen könne.

Sie weigert sich, das Klassenzimmer zu betreten

Hier beginnt Friederike Stallers Kampf für die Bildungschancen ihrer Tochter. Auf ihren Wunsch hin hat die taz die Familie anonymisiert. Staller will sich und ihre Tochter schützen. Im Juni 2025, drei Monate vor dem Schulstart, stellt Staller im Landratsamt Aschaffenburg einen Antrag auf Schulbegleitung. Die zuständige Abteilung ignoriert jedoch die ärztlichen und pädagogischen Empfehlungen.

Stattdessen befindet das Amt – nach einer einmaligen Visite im Kindergarten ein paar Wochen später –, dass Matilda ohne Schulassistenz starten soll. Nach einer weiteren Visite kurz nach dem Schulstart lehnt das Amt den Antrag schließlich ab. Der Tag der Amtsvisite wird der letzte wirkliche Schultag für Matilda in jenem Schuljahr bleiben.

Ein Jahr später sitzt der Frust bei der Mutter tief. „So richtig zur Schule ging Matilda nur die ersten drei Wochen nach den Sommerferien, genau genommen 11 Tage“, erzählt Staller am Telefon. „Und das auch nur, weil ich sie jeden Tag bis ins Klassenzimmer begleitet habe.“

Diese Begleitung sei wichtig für Matilda gewesen, um in dem unruhigen und oft lauten Setting zumindest anfangs noch eine vertraute Person um sich zu haben. Doch dann habe die Schule den Ablösungsprozess beschleunigen wollen und Friederike Staller verwehrt, ihre Tochter bis in den Klassenraum zu begleiten. Für Matilda sei diese Änderung zu viel gewesen – seitdem habe sie sich geweigert, das Klassenzimmer zu betreten.

Alle Versuche, daran etwas zu ändern, scheitern: tägliche kurze Gespräche zwischen Matilda und der Schulsozialarbeiterin, mehrere Round Tables an der Schule, das Einschalten von Schulamt, Landrat und mehreren Beratungsstellen für Autismus in der Region. Von der Schule fühlt sich die Mutter nicht ernst genommen: „Matildas Klassenlehrerin hat sich einmal bei mir beschwert, warum Matilda immer so 'rumzicken’ muss.“ Auch habe sie Druck auf ihre Tochter aufgebaut, dass sie endlich am Unterricht teilnimmt. „Da frag’ ich mich schon, ob sich die Person ernsthaft mit dem Autismus ihrer Schülerin auseinandergesetzt hat“, sagt Staller.

Welchen Anteil die Lehrerin an der Eskalation hat, möchte die Schule nicht kommentieren. Die Schulleiterin jedenfalls reagiert nicht auf eine schriftliche Gesprächsanfrage der taz. Fragen per Mail, warum der Schulbesuch Matildas aus ihrer Sicht bisher nicht klappte, blieben unbeantwortet.

Wie gut oder schlecht Schulen hierzulande auf die Bedürfnisse autistischer Kinder und Jugendlicher eingehen, ist wenig erforscht. Was bekannt ist, hat kürzlich die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) zusammengetragen. Das Gremium berät die Länder in Bildungsfragen und kommt zu verheerenden Ergebnissen: Bundesweit finden Betroffene häufig kein für sie passendes Lernumfeld vor.

Illustration eines Federmäppchens mit Staften

Illustration: Katja Gendikova

Es fehlt an Ruheräumen, sonderpädagogischem Personal sowie an spezifischen Unterrichtskonzepten, etwa zu autismussensiblen Gruppengrößen. Zudem fühlen sich viele Lehrkräfte schlecht vorbereitet. „Derzeit müssen Eltern oftmals für die Unterstützung für ihre Kinder kämpfen“, kritisiert die Bielefelder Bildungsforscherin Birgit Lütje-Klose, die die im Juni veröffentlichte Stellungnahme koordiniert hat.

Die SWK sieht aber auch strukturelle Versäumnisse, die einen Schulbesuch autistischer Kinder und Jugendlicher erschweren. So gibt es lediglich in vier Bundesländern überhaupt einen eigenen Förderschwerpunkt „Autismus“ für den Bildungsbereich. Gleichzeitig sind bundesweit die Hürden für individuelles Homeschooling oder andere Formen der alternativen Beschulung sehr hoch; nur „in absoluten Ausnahmefällen“ werden sie gewährt. All dies führe dazu, warnen die Autor:innen, dass autistische Schü­le­r:in­nen hierzulande „von Diskriminierung und pädagogischer Exklusion“ bedroht seien.

Das Amt ignoriert die ärztliche Diagnose

So auch Matilda Staller. Im November 2025, als das Mädchen bereits mehrere Wochen nicht mehr am Unterricht teilnimmt, stellt ihre Mutter einen weiteren Antrag auf Schulbegleitung sowie auf autismusspezifische Förderung. Wieder weist das Landratsamt einen „Leistungsanspruch“ zurück.

Die Begründung: „Die mangelnde Unterrichtsteilnahme Ihrer Tochter liegt aus Sicht des Landratsamtes Aschaffenburg darin begründet, dass der Ablöseprozess zwischen Ihnen und Ihrer Tochter gestört ist.“ Da schon die Versuche, über die Schulsozialarbeiterin eine Lösung herbeiführen, gescheitert seien, müsse davon ausgegangen werden, „dass auch der Einsatz einer Schulbegleitung hier keine Änderung herbeiführen kann“.

Die ärztlichen Diagnosen ignoriert das Amt erneut – ebenso die Tatsache, dass Matilda ein Behinderungsgrad von 70 Prozent sowie der Pflegegrad 3 attestiert wurde. Das bedeutet, dass das Mädchen in ihrer alltäglichen Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist. Stattdessen empfiehlt das Landratsamt eine „engmaschige psychologische und psychiatrische Begleitung“, notfalls stationär, sowie „eine erzieherische Hilfe“. Für Staller ein Schlag ins Gesicht: „Anstatt zu erkennen, dass das Setting an der Schule nicht für alle Kinder passt, wird das Kind in die Klapse geschickt und die Schuld bei der Familie gesucht.“

Christian Frese kennt viele solcher Fälle. Seit Jahren beobachtet der Geschäftsführer des Bundesverbandes Autismus Deutschland eine gewisse „Übergriffigkeit“ bei Jugendämtern. In den meisten Fällen sei der Verdacht, dass Eltern mit autistischen Kindern ihre erzieherische Pflicht verletzten, unangebracht, kritisiert er. Genauso problematisch ist aus seiner Sicht die Zurückhaltung der Jugendämter bei der Gewährung von Hilfen: „Die Jugendämter sperren sich oft, von Anfang an eine Schulbegleitung zu bewilligen“, sagt Frese. In der Zwischenzeit könne die Situation aber bereits kippen und das Kind in eine Verweigerungshaltung treten.

Matildas Mutter muss ihr Leben umkrempeln: Ihren Job kann sie seit Monaten nicht mehr ausüben. Stattdessen ist sie Mutter und Lehrerin in einem, übt mit Matilda zu Hause Lesen, Schreiben und Rechnen

Ein Prozent sind von Autismus betroffen

Der Stress, den die Kinder und Jugendlichen in der Schule erlebten, führe bei ihnen zu Angstattacken, Essstörungen und die für Au­tis­t:in­nen typischen Meltdowns, psychische Ausnahmesituationen, in denen Betroffene die Kontrolle über ihr Verhalten verlieren und beispielsweise schreien oder um sich schlagen. Bei Matilda beruhigt sich die Krise erst, als sie mehrere Wochen krankgeschrieben ist – trotzdem erholt sich das Mädchen nicht von dem gescheiterten Schulversuch. Insgesamt wird es in seinem ersten Schuljahr über fünf Monate krankgeschrieben sein. Für die letzten Schulmonate hebt das Schulamt sogar die Präsenzpflicht auf, damit sich das Mädchen stabilisieren kann.

Matildas Mutter muss derweil ihr Leben umkrempeln. Ihren Job – Staller arbeitet selbst im pädagogischen Bereich – kann sie schon seit Monaten nicht mehr ausüben. Stattdessen ist sie Mutter und Lehrerin in einem, übt mit Matilda zu Hause Lesen, Schreiben und Rechnen. Stallers Partner unterstütze sie zwar, wo er kann. Dennoch frage sie sich, „wie lange ich das durchhalte“.

Forschende gehen davon aus, dass ein Prozent der Bevölkerung von Autismus betroffen sind. Wie viele von ihnen nicht zur Schule gehen, wird in Deutschland nicht erfasst. Umfragen legen aber nahe, dass es Tausende sein dürften. Unter den gut 10.000 Mitgliedern des Bundesverbandes Autismus Deutschland beispielsweise berichtete in der Vergangenheit je­de:r Vierte, Schulabsentismus erlebt zu haben. Hochgerechnet für Deutschland wären das rund 200.000 Personen, die in ihrer Schulzeit vorübergehend oder langfristig von Bildung ausgeschlossen werden.

Christian Frese vom Bundesverband Autismus Deutschland befürchtet, dass die Zahlen künftig noch steigen werden. Und das liegt an einem aktuellen Plan der Bundesregierung. Im Moment ist es so, dass Kinder und Jugendliche ein individuelles Recht auf Schulbegleitung haben, wenn Schulen deren Hilfebedarf nicht decken können. Die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, die das Kabinett Mitte August beschlossen hat, würde dieses individuelle Recht künftig stark beschneiden.

Illustration einer trinkflasche

Illustration: Katja Gendikova

Die Idee: Schul­be­glei­te­r:in­nen kümmern sich nicht mehr wie bisher je um ein einzelnes Kind, vielmehr soll ein Pool an Fachkräften für alle Schü­le­r:in­nen zuständig sein, die auf Hilfe angewiesen sind. Nur wenn es keine Gruppenangebote vor Ort gibt oder sie gar nicht auf die Kinder und Jugendlichen passen, soll eine individuelle Assistenz möglich bleiben. „Kommt die Strukturreform in dieser Form, wäre das Recht auf individuelle Schulbegleitung de facto nicht mehr einlösbar“, kritisiert Frese.

Dass es bei der Reform auch ums Sparen geht, verhehlt die Bundesregierung nicht. Schließlich sind Schulbegleitungen teuer: Pro Kind kosten sie den Staat im Schnitt rund 29.000 Euro pro Jahr. Macht bei aktuell 61.816 Fällen 1,8 Milliarden Euro – Tendenz stark steigend.

Der Gesetzentwurf verspricht den Kommunen Einsparungen in Milliardenhöhe, sollte das Anrecht auf individuelle Schulbegleitungen wie geplant eingeschränkt werden. Dass auch die Länder an der Stelle sparen wollen, zeigt eine im April vom Paritätischen Wohlfahrtsverband geleakte Kürzungsliste. Darin schlagen Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern eben jene Pool-Lösung vor, die nun die Koalition in Berlin anstrebt.

Bekam Matilda Staller keine Schulbegleitung, weil der Freistaat Bayern dringend sparen will? Das Landratsamt Aschaffenburg weist diesen Zusammenhang auf Anfrage der taz zurück. Aus dem Bayerischen Sozialministerium heißt es auf Nachfrage dazu jedoch: „Das aktuelle System ist für die Kommunen nicht mehr finanzierbar.“ Die Landesregierung sehe hier „großen Handlungsbedarf“ und setzt sich deshalb für das Pooling-Modell ein. Eine Einzelbetreuung muss aus Sicht des Ministeriums aber weiter möglich bleiben „für Fälle, in denen der Bedarf durch die Pool-Lösung nicht gedeckt werden kann“.

Wie wichtig Schulbegleitungen oft sind, betont auch die Ständige Wissenschaftliche Kommission: Für viele Au­tis­t:in­nen sei ein Schulbesuch „ohne Schulassistenz kaum möglich“. Eine vertraute erwachsene Bezugsperson könne die Sicherheit geben, die diese Schü­le­r:in­nen sonst im Klassenzimmer selten bekommen. Allerdings sehen die Bil­dungs­for­sche­r:in­nen in der Schulbegleitung nur eine „Notlösung“.

Erstens, weil Schul­be­glei­te­r:in­nen oft gar nicht entsprechend qualifiziert sind. Und zweitens, weil sie nur deshalb notwendig sind, weil viele Schulen ihrem staatlichen Auftrag auf Inklusion nicht gerecht werden – und es auch an den wenigsten Orten ein passendes Förderschulangebot speziell für autistische Schü­le­r:in­nen gibt. Die SWK mahnt daher mehr Anstrengungen an, um die Schulen zu autismussensiblen Lernorten zu machen, etwa durch konsequente Doppelsteckung im Unterricht, also einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft im Klassenzimmer, sowie einer systematischen Autismus-Schulung von Lehrkräften und Sonderpädagog:innen.

Wie viel solche Maßnahmen bewirken, kann die Berliner Grundschullehrerin Sabine Posselt berichten, die hier nicht mit ihrem richtigen Namen erscheinen möchte. Sie selbst hat als Sonderpädagogin im Studium den Schwerpunkt Autismus gewählt; die personelle Ausstattung an ihrer Schule bezeichnet sie als „traumhaft“ – zumindest verglichen mit anderen Schulen.

Zudem stellt der Bezirk für je­de:n Schü­le­r:in mit der Diagnose Autismus-Spektrum-Störung zusätzliche Ressourcen bereit. Pro Kind sind das insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche, die sich je eine Fachkraft für Sonderpädagogik und Inklusionsassistenz teilen. „Solange alle Fachkräfte gesund sind, können wir gut auf Kinder mit Autismus eingehen“, sagt Posselt.

Kinder werden in separate „Autisten-Klassen“ gesteckt

Doch aktuell tut sich die Sonderpädagogin schwer, die Inklusion an ihrer Schule anzupreisen. Auf Anordnung der Schulaufsicht nämlich wurden alle Au­tis­t:in­nen im Bezirk, die im vergangenen Schuljahr in die erste Klasse gekommen sind, an ihrer Schule in eine separate „Autisten-Kleinklasse“ gesteckt – und zwar nicht im Schulgebäude, sondern nebenan im Hort.

Illustration einer Ausgabe der wochentaz mit dem Titel „Egal war gestern“

wochentaz

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Die Einwände, die das Kleinklassen-Team gegen diese Abschottung vorgebracht hat, habe das Schulamt nicht umgestimmt, selbst eine Belastungsanzeige des Teams fruchtete nicht. Posselt vermutet, dass diese Vorgabe mit den steigenden Autismus-Diagnosen und fehlendem Fachpersonal zusammenhängt. In Berlin jedenfalls bieten mehrere Schulen mittlerweile solche Kleinklassen für autistische Schü­le­r:in­nen an.

Für Friederike Staller aus Bayern ist das Konzept mittlerweile die letzte Option. Dass Matilda an ihrer Grundschule unter den herrschenden Bedingungen noch einen angstfreien Schulalltag erleben kann, hält sie für wenig wahrscheinlich. Eine neue Schule zu finden, scheint jedoch unmöglich. Bei insgesamt 16 Schulen im Umkreis hat sich Staller seit Winter um einen Platz für ihre Tochter bemüht, darunter „normale“ Grundschulen, solche mit Förderschwerpunkt oder Inklusionsprofil, aber auch private Montessori-, Waldorf- und freie Schulen.

Sie haben alle abgesagt, aus unterschiedlichsten Gründen. Nun überlegt Staller, einen Vorschlag des Schulamtes anzunehmen und Matilda zumindest drei Tage die Woche zwischen 9 und 11 Uhr in eine neu aufgesetzte Projektklasse zu stecken, in der mehrere Schü­le­r:in­nen mit erhöhtem Förderbedarf gesondert unterrichtet werden sollen – inklusive eigener Pausenzeiten und Betreuung durch den mobilen Sonderpädagogischen Dienst sowie eine Schulpsychologin.

Schulisches Systemversagen

Das sei zwar nicht das, was sich Staller für ihre Tochter wünscht. „Ich möchte ja, dass Matilda ganz normal zur Schule gehen kann“, sagt sie. „Wenn das aber einfach nicht möglich ist, ist die Projektklasse natürlich besser als nichts – ich frage mich halt nur, wie es weitergehen soll.“ In ihrer Verzweiflung hat Staller sogar schon recherchiert, in welchen Nachbarländern die Chancen besser stehen, eine Erlaubnis für Homeschooling zu erhalten. Dies käme aber nur als allerletzter Ausweg infrage, wenn ihre Tochter in Deutschland auch künftig nicht an Bildung teilhaben kann.

Dass es nicht so weit kommt, wünscht sich auch das zuständige Schulamt. Mittlerweile erkennt es in Matildas Fall ein schulisches Systemversagen – und teilt dies auch dem Landratsamt Aschaffenburg mit. Im vergangenen Mai setzt sich die Schulamtsdirektorin persönlich dafür ein, dass die Behörde seine Ablehnung bei der Schulbegleitung noch mal überdenkt: „Eine fehlende Unterstützungskraft gefährdet das Ziel der inklusiven Beschulung und kann zu einer verlängerten oder dauerhaften Schulabstinenz führen“, warnt die Direktorin in einem Brief an die zuständige Abteilung. Mit Erfolg.

Im Juni erhält Staller Post vom Landratsamt Aschaffenburg. Für das neue Schuljahr gewährt das Amt nun doch – zunächst bis Jahresende – eine Schulbegleitung. Wenn auch widerwillig, wie es gegenüber der taz erklärt. Das Amt ist nach wie vor überzeugt: Für Matildas fehlende Teilhabe sind nicht ihr Autismus oder die Lernbedingungen an der Schule verantwortlich, sondern das „Bindungs- und Ablöseverhalten“ zwischen Mutter und Tochter. Daran zu arbeiten wäre aus Sicht des Amtes die einzige zielführende Maßnahme: „Leider weigert sich die Mutter nach wie vor, das Angebot einer Erziehungshilfe anzunehmen.“

Friederike Staller versteht die Welt nicht mehr. Nach einem völlig verkorksten ersten Schuljahr fühlt sie sich weiter wie eine lästige Bittstellerin. Ihre Sorgen ist sie kurz vor dem Ende der bayerischen Sommerferien noch immer nicht los. Weder weiß sie, ob das Amt die Schulbegleitung nochmals verlängern würde, noch, wie lange ihre Tochter in der Projektklasse bleiben darf. Und auch nicht, wie es danach weitergeht – und welche Schule ihre Tochter dann noch aufnehmen würde.