Warum Anthropic, Open AI und Co. alte Bücher kaufen und vernichten

KI-Konzerne kaufen für das Training ihrer Sprachmodelle antiquarische Bücher – und lassen sie danach wohl zerstören. Der Börsenverein sieht nicht nur einen massiven Verstoß gegen deutsches Urheberrecht.

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Warum Anthropic, Open AI und Co. alte Bücher kaufen und vernichten

Inzwischen hat die Künstliche Intelligenz (KI) wohl das gesamte Internet mit seinen frei zugänglichen Texten ausgelesen. Nun scheinen die großen Sprachmodell-Unternehmen ihren Blick auf eine neue Futterquelle zu richten: gedruckte Bücher aus dem Antiquariat. Sie enthalten Wissen und Sprachschichten aus der Zeit vor dem Netz. Verleiben ChatGPT und andere Modelle sich auch sie ein, vergrößern sie ihre Sprech-, Schreib- und Antwortfähigkeit.

In der internationalen KI-Industrie ist daraus ein neues Geschäftsmodell entstanden. Seit einiger Zeit haben Beobachter den Verdacht, dass große Sprachmodelle in den USA über Zwischenhändler wie das kanadische Unternehmen Zoom Books massenhaft gedruckte Bücher aus aller Welt aufkaufen, auch in Deutschland, anschließend die Seiten scannen und die Bände schließlich vernichten.

Das Phänomen hat auch das Rhein-Main-Gebiet erreicht. Ines Streu vom Frankfurter Antiquariat Orban & Streu sagt, sie habe in den vergangenen Wochen „mehrfach Anfragen“ erhalten, meist Listen mit jeweils rund zwanzig Titeln, erkennbar an ausländischen E‐Mail-Adressen. Auf die Frage, ob sie sich Gedanken mache, was mit den Büchern passiere, sagt sie: „Bedenken kann sich niemand in dieser Branche leisten.“ Es laufe schon seit einiger Zeit nicht mehr gut, da sei man froh, wenn man Bestellungen erhalte.

Auch bei Stefan Jähnig, Betreiber des Antiquariats an der Linie 3 in Darmstadt, gehen seit einigen Wochen Anfragen über größere Buchmengen aus den USA ein. Dass die Bücher zum Einscannen nach allem, was man weiß, häufig zerstört werden, sei ihm nicht egal, sagt er. Aber er könne es sich nicht leisten, solche Anfragen auszuschlagen.

„Nach deutschem Recht ist das nicht zulässig“

Andere Häuser berichten, bei ihnen herrsche bislang noch Ruhe. Im Frankfurter Antiquariat Naumann & Eisenbletter etwa sind trotz des eigenen Onlineshops noch keine größeren Bestellungen aus dem Ausland eingegangen. Auffällig ist generell, dass Antiquariate mit eigenem Onlineshop bislang verschont bleiben, während sämtliche befragten Häuser, die auf der Plattform ZVAB vertreten sind, dem „Zentralen Verzeichnis Antiquarischer Bücher“, das seit 2011 zu Amazon gehört, solche Anfragen kennen.

„Bedenken kann sich niemand in der Branche leisten“: Ines Streu, Inhaberin des Frankfurter Antiquariats Orban & Streu
„Bedenken kann sich niemand in der Branche leisten“: Ines Streu, Inhaberin des Frankfurter Antiquariats Orban & StreuMichael Hinz

Der Verdacht liegt nahe, dass ein Großteil der Bestellungen über die bequeme Auffindbarkeit der betroffenen Antiquariate in diesem Verzeichnis zustande kommt. Aber vielleicht ist auch diese Phase schon wieder vorbei. Denn auch beim Frankfurter Antiquariat „Tresor am Römer“ sind in den vergangenen Wochen E-Mail-Bestellungen aus den USA eingegangen, obwohl das Antiquariat über zvab.com keine Verkäufe tätigt. An diese Besteller hätte der Tresor nur gegen Vorkasse geliefert, die Mails mit den entsprechenden Informationen kamen zum Teil jedoch als unzustellbar zurück. Woraufhin man beim Tresor, wo man hinter den Bestelladressen Bots vermutet, von diesen Geschäften absah.

Dass die Bestellungen nicht auf einem neuen Regalplatz enden, sondern im Müll, im Schredder oder im Recycling, legen Recherchen der „Washington Post“ und anderer Medien nahe. Die „Washington Post“ hat einen früheren Digitalisierungsschub des KI-Konzerns Anthropic untersucht. Demnach wird analoges Wissen in den Datenzentren der KI-Konzerne zu Rohmaterial, mit dem recht grob umgegangen wird.

Die Rechtslage ist kompliziert. In Deutschland gilt das Urheberrecht auch für das Einscannen eines gedruckten Buches. „Nach deutschem Recht ist das Einscannen der Bücher, zu welchem Zweck auch immer, nicht zulässig“, sagt Jessica Sänger, Direktorin für europäische und internationale Angelegenheiten beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Frankfurt. Sogar Sicherungskopien seien nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa wenn ein Werk vergriffen sei. Problematisch wird es aus Sicht des Branchenverbands erst recht dort, wo KI-Unternehmen massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke zum Training nutzen, ohne Einwilligung und Vergütung.

Rechtsgrundlage ist amerikanisches Recht

In den USA können sich Firmen dagegen auf das „Fair use“-Prinzip des amerikanischen Urheberrechts berufen. Es erlaubt in vielen Fällen die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material, wenn diese Nutzung der Hervorbringung neuer geistiger Erzeugnisse, journalistischen Zwecken, Bildung, Forschung und Lehre dient. Wer sich dadurch in seinem eigenen Urheberrecht verletzt sieht, kann klagen.

Anfragen aus Übersee: Sibylle Wieduwilt vom Frankfurter Antiquariat „Tresor am Römer“ vermutet hinter vielen Bestellungen Bots.
Anfragen aus Übersee: Sibylle Wieduwilt vom Frankfurter Antiquariat „Tresor am Römer“ vermutet hinter vielen Bestellungen Bots.Frank Rumpenhorst

„Ob das Einscannen der Bücher in USA generell als zulässig anzusehen ist, ist unseres Erachtens noch nicht eindeutig geklärt“, sagt Sänger. In einem Verfahren sei im vergangenen Jahr zwar im Sinne von Anthropic entschieden worden, dass Fair Use vorliegen könne, wenn KI mit legal erworbenen Büchern trainiert werde. Das müsse aber nicht jedes Gericht so sehen, und es werde auf die Umstände jedes Einzelfalls ankommen. Ein anderer Richter habe im Fair‑use‑Kontext bereits auf die Auswirkungen der KI-Outputs auf den Markt hingewiesen, die gegen die Zulässigkeit der Nutzung sprechen könnten. „Hier müssen die weiteren anhängigen Verfahren beobachtet werden. Das anschließende Vernichten der Bücher hat unseres Wissens keine Relevanz für die rechtliche Betrachtung in den USA“, so Sänger.

Denn das ist die bittere Pointe, mit der das Aufkaufen der Bücher endet. Das Schweizer Radio und Fernsehen formuliert sie so: Damit sich die KI-Unternehmen auf Fair Use berufen könnten, sei die Zerstörung und Vernichtung der Bücher rechtlich geradezu geboten. Sonst bliebe das Unternehmen im Besitz eines möglicherweise widerrechtlich erworbenen und genutzten Exemplars.

Die Trainings-Korpora müssen offengelegt werden

Die Gefahr, dass mit alldem europäisches Urheberrecht umgangen wird, ist nach Einschätzung des Börsenvereins groß. Die Bücher werden hierzulande zwar auch aus Sicht des Verbands rechtmäßig bestellt und verkauft, das KI-Training findet aber in Rechenzentren außerhalb der Europäischen Union statt. „Die Gefahr ist groß, solange die Unternehmen in den USA glauben, sie müssten die Bücher einfach kaufen, dann sei schon alles von Fair Use abgedeckt“, sagt Sänger. Fair Use erfordere jedoch eine genaue Prüfung des Einzelfalls, bei der auch die Auswirkungen auf den Markt für das ursprüngliche Werk berücksichtigt werden müssten.

Der Börsenverein, der in Berlin und Brüssel für das deutsche Verlagswesen und den Buchhandel spricht, fordert deshalb eine strenge Transparenzpflicht. KI-Unternehmen müssten offenlegen, welche Werke in ihre Trainings-Korpora eingeflossen sind, damit Rechteinhaber Verstöße überhaupt nachweisen könnten. Werkgenaue Angaben oder zumindest ein verlässlicher Schlüssel zu den Quellen gelten für ihn als Mindestanforderung.

Langfristig geht es nicht nur um einzelne Rechtsverletzungen, sondern um die Frage, wem das gesammelte Wissen eigentlich gehört. Kritiker befürchten, dass vergriffene Fachbücher und wissenschaftliche Titel zum exklusiven Rohstoff der Rechenzentren einiger weniger Konzerne werden könnten, während die öffentliche Wissenskultur verarmt. Sänger verweist auf die Rolle von Gedächtnisorganisationen wie der Deutschen Nationalbibliothek mit Sitz in Leipzig und Frankfurt. Sie sammele die gesamte deutsche Wissensproduktion und halte sie dauerhaft vor.

Wissen nur noch als Eigentum von Unternehmen

Dort gebe es, so Sänger, für tatsächlich vergriffene Werke die Möglichkeit, sie in digitaler Form öffentlich zugänglich zu machen, wenn nach einer ordnungsgemäßen Information kein Rechteinhaber widerspreche und die Verwertungsgesellschaft Wort eine Lizenz erteile. Solche Regelungen seien sinnvoll, um das vollständige Verschwinden älterer Werke zu verhindern.

Aus ihrer Sicht ist die Grenze dort überschritten, wo große KI-Konzerne all dies ungefragt als Trainingsmaterial nutzten. „Die ungefragte Nutzung dieser Bestände durch die großen KI-Konzerne sollte im Interesse einer echten Wissensgesellschaft unterbunden werden.“ Die Frage, ob Wissen öffentlich zugänglich bleibt oder im Eigentum eines Unternehmens verschwindet, wird damit zu einem Prüfstein für die zukünftige Regulierung von KI.

Der Frankfurter Antiquar Wolfgang Rüger ist vor diesem düsteren Hintergrund froh, weiterhin ausschließlich analog zu verkaufen. Er hat keinen Onlineshop und keine eigene Internetseite. Neugierige Bummler schauen zufällig herein, vor allem aber kaufen bei ihm gezielt Sammler, weil sie sein Angebot kennen und ihm vertrauen. So können besondere Bücher nicht einfach über Listen aufgekauft werden, und das Stöbern lohnt sich.

Für Rüger bleibt das klassische Antiquariat eine Art zirkulierender Bibliothek. Alte Titel kehrten immer wieder in den Handel zurück, wechselten die Regale, wanderten von Hand zu Hand. „Werden vergriffene Bücher nun im großen Stil zu Altpapier vernichtet, konzentriert sich das analoge Erbe unwiederbringlich als exklusive Datenmasse in den Händen einiger weniger Unternehmen.“