Akten-Sperre im Ministerium: Was darf die Öffentlichkeit über HateAid nicht wissen?

Was genau hat das Bundesjustizministerium (BMJ) mit der Lobbyorganisation HateAid im Kontext des geplanten Gesetzes gegen digitale Gewalt besprochen – und warum darf die Öffentlichkeit das nicht erfahren? Diese...

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Akten-Sperre im Ministerium: Was darf die Öffentlichkeit über HateAid nicht wissen?

Was genau hat das Bundesjustizministerium (BMJ) mit der Lobbyorganisation HateAid im Kontext des geplanten Gesetzes gegen digitale Gewalt besprochen – und warum darf die Öffentlichkeit das nicht erfahren? Diese Fragen standen im Mittelpunkt eines aufschlussreichen Schlagabtauschs auf der Bundespressekonferenz, der ein bezeichnendes Licht auf das Transparenzverständnis des Hauses von Ministerin Stefanie Hubig wirft.

Der Ausgangspunkt: Verweigerung trotz Informationsfreiheitsgesetz

Hintergrund ist eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), mit der die vollständige Offenlegung der Kommunikation zwischen dem BMJ und HateAid im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt beantragt wurde. Das Ministerium verweigerte die Herausgabe wesentlicher Dokumente. Die offizielle Begründung: Eine Veröffentlichung könne dazu führen, dass der „Abstimmungs- und Beratungsprozess beeinflusst“ werde. In der schriftlichen Antwort an den Antragsteller, das Onlinemedium Nius, ging das Ministerium noch weiter und formulierte, es seien „Versuche zu befürchten, den Beratungsprozess von dritter Seite aus zu beeinflussen, indem z.B. die öffentliche Meinung für eigene Positionen mobilisiert wird“.

Man muss sich diese Argumentation auf der Zunge zergehen lassen: Ein Bundesministerium hält Dokumente zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren zurück – nicht etwa, weil sie Staatsgeheimnisse enthielten, sondern weil man fürchtet, Bürgerinnen und Bürger könnten sich auf Grundlage dieser Informationen eine eigene Meinung bilden und diese auch artikulieren. In einer funktionierenden Demokratie nennt man das gemeinhin: politische Teilhabe.

Widersprüche im Antwortverhalten der Ministeriumssprecherin

Besonders aufschlussreich war das Antwortverhalten von Dr. Franziska Valdés Cifuentes, der Sprecherin des BMJ, bei der Bundespressekonferenz. Auf die Frage, wie Ministerin Hubig die Zurückhaltung von Dokumenten mit der Begründung rechtfertige, man fürchte öffentliche Debatte und Kritik, reagierte sie zunächst mit einer vermeintlichen Klarstellung: Die Antragstellerin habe „alle Dokumente erhalten“, soweit ein Anspruch nach dem IFG bestanden habe. Der Ausschlussgrund sei nicht die Befürchtung einer öffentlichen Debatte, sondern der Schutz „regierungsinterner Abstimmungen und Beratungen“ gemäß Paragraf 3 und 4 des Informationsfreiheitsgesetzes.

Auf die präzise Nachfrage, ob es sich bei den zurückgehaltenen Dokumenten demnach ausschließlich um regierungsinterne Dokumente handele und nicht um solche, die die Kommunikation zwischen HateAid und dem Ministerium betreffen, folgte ein bemerkenswerter Moment. „Nein, damit haben Sie mich nicht richtig verstanden“, entgegnete Dr. Valdés Cifuentes – um dann auf die Bitte um weitere Erläuterung lediglich zu wiederholen: Alle Dokumente, auf die ein Anspruch bestanden habe, seien herausgegeben worden.

Der Widerspruch liegt offen zutage: Einerseits begründet das Ministerium die Zurückhaltung mit dem Schutz „regierungsinterner“ Abstimmungen. Andererseits räumt die Sprecherin ein, dass die zurückgehaltenen Dokumente eben nicht ausschließlich regierungsinterner Natur sind, sondern durchaus die Kommunikation mit der externen Organisation HateAid betreffen. Die Frage, wie Korrespondenz mit einer externen NGO als „regierungsintern“ klassifiziert werden kann, blieb unbeantwortet. Statt Aufklärung bot die Sprecherin eine rhetorische Kreisbewegung: Man habe alles herausgegeben, worauf ein Anspruch bestehe – womit implizit eingeräumt wird, dass weitere Dokumente existieren, deren Herausgabe man verweigert.

Die größere Dimension: HateAid, Fernandes und ein maßgeschneidertes Gesetz

Der Vorgang gewinnt zusätzliche Brisanz vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte um mögliche Absprachen zwischen dem BMJ, HateAid und der Schauspielerin Collien Fernandes. HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg hatte eingeräumt, bereits Monate vor der aufsehenerregenden Spiegel-Veröffentlichung über Fernandes’ Deepfake-Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen informiert gewesen zu sein. Im Oktober traf sich Ministerin Hubig mit HateAid-Vertreterinnen zum Thema digitale Gewalt. Wenig später wurden dann – in auffälliger zeitlicher Koinzidenz – sowohl der passende Gesetzentwurf als auch eine mediale Kampagne lanciert.

Dass das Ministerium nun ausgerechnet die Kommunikation mit HateAid in diesem Kontext zur Verschlusssache erklärt und dabei sogar „nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen“ befürchtet, dürfte die Zweifel an der offiziellen Darstellung kaum zerstreuen – im Gegenteil.

Gegründet wurde HateAid 2018 als „gemeinnützige GmbH“ durch die Kampagnen-NGO Campact. Das Stammkapital stammte ausschließlich von Campact und bis heute ist Campact mit einer Beteiligung von 50 Prozent Hauptgesellschafter von HateAid.

Campact hält bis heute 50 Prozent an der Gesamtbeteiligung von HateAid.

Campact hält bis heute 50 Prozent an der Gesamtbeteiligung von HateAid.

© OAZ

HateAid wiederum wird seit Jahren mit siebenstelligen Summen aus dem Fördertopf von „Demokratie leben“ versorgt. Den meisten Lesern dieser Zeitung ist dieses Programm des Familienministeriums wohlbekannt, da es unter anderem das umstrittene Diffamierungs- und Überwachungsprojekt „Gegneranalyse“ der den Grünen nahestehenden Denkfabrik Zentrum Liberale Moderne (LibMod) finanzierte. Mehr als drei Millionen Euro hat HateAid seit 2021 bis heute aus dem Familienministerium erhalten.

Fazit: Transparenz als Lippenbekenntnis

Was auf der Bundespressekonferenz sichtbar wurde, ist mehr als ein kommunikativer Fauxpas einer Ministeriumssprecherin. Es offenbart ein strukturelles Problem im Umgang der Bundesregierung mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Wenn ein Ministerium die Kommunikation mit einer externen Lobbyorganisation im Kontext eines Gesetzgebungsverfahrens mit der Begründung zurückhält, man fürchte die „Mobilisierung der öffentlichen Meinung“, dann wird das IFG in sein Gegenteil verkehrt: vom Instrument demokratischer Kontrolle zum Schutzschild gegen eben jene Kontrolle.

Die Weigerung, Transparenz herzustellen, kombiniert mit den offenkundigen Widersprüchen in der Darlegung auf der Bundespressekonferenz wirft eine Frage auf, die weit über den Einzelfall hinausreicht: Wie viel demokratische Kontrolle ist die Bundesregierung zuzulassen bereit, wenn es um die Entstehungsgeschichte von Gesetzen geht, die potenziell die Meinungsfreiheit im digitalen Raum einschränken?

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