Akku-Tausch wird ab 2027 Pflicht – Experten zweifeln an Umsetzung
Ab Februar 2027 müssen Batterien in den meisten Geräten so verbaut sein, dass Verbraucher sie mit einfachem Werkzeug selbst austauschen können. Doch Seligenstädter Reparatur-Profis halten das bei verklebten Smartphones für unrealistisch.
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Stand: 04.08.2026, 07:00 Uhr
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Ab Februar 2027 müssen Batterien in den meisten Geräten so verbaut sein, dass Verbraucher sie mit einfachem Werkzeug selbst austauschen können. Doch Seligenstädter Reparatur-Profis halten das bei verklebten Smartphones für unrealistisch.
Seligenstadt – Die Lebensdauer eines Smartphones hängt oft von einer Frage ab: Reparatur oder Ramsch-Schublade? In Deutschland wird das Handy im Schnitt alle zwei Jahre gewechselt, zeigt eine Bitkom-Studie aus dem Jahr 2025. Ein Grund: Die Reparatur lohnt sich schlichtweg nicht. Die Kosten sind zu hoch und das Gerät ohnehin überholt. Warum dann überhaupt reparieren und nicht neu kaufen?

Kevin Simmank engagiert sich seit der Gründung vor drei Jahren im Repair-Café in Seligenstadt. Der 35-Jährige hat Maschinenbau studiert und unterstützt ehrenamtlich Menschen dabei, defekte Elektrogeräte wieder instand zu setzen. Seiner Erfahrung nach scheitern Reparaturen häufig daran, dass passende Ersatzteile nicht verfügbar sind. Gerade bei Smartphones sieht Simmank noch große Herausforderungen: Die Geräte seien durch ihre „kompakte Bauweise und die verklebten Einzelteile oft nur schwer zu reparieren, ohne sie dabei zu beschädigen“. Fehlen passende Ersatzteile, landet ein Smartphone oft im Elektroschrott. Eine Wegwerfkultur zeige sich damit bereits bei der Produktentwicklung, erklärt Simmank.
Die Richtlinien
Mit der neuen EU-Vorgabe (Recht auf Reparatur, seit 1. August) kommen noch weitere wichtige Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher:
– Nach einer Reparatur verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate.
– Fehlende Reparaturchancen, wenn etwa der Akku im Smartphone nicht getauscht werden kann, gelten als Sachmangel.
– Ersatzteile müssen mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis verfügbar sein.
– Reparaturen müssen in einer angemessenen Frist erfolgen.
Wer selbst etwas gegen unnötigen Schrott tun möchte, kann sich beispielsweise an örtliche Repair-Cafés wenden. Dort helfen Ehrenamtliche, die Geräte wieder instand zu setzen. Die Seligenstädter Ehrenamtler sind jeden dritten Dienstag im Monat zwischen 15 und 18 Uhr im Hans-Memling-Haus. Der nächste Termin ist am 18. August.
Jedes Jahr fallen in der Europäischen Union (EU) mehrere Millionen Tonnen Elektroschrott an. 906.000 Tonnen Technik wurden im Jahr 2023 allein in Deutschland entsorgt. Um dem entgegenzuwirken, setzt die EU vermehrt Richtlinien für Hersteller in Kraft. Diese sollen Ressourcen schonen – etwa durch höhere Ansprüche an die Reparabilität und eine bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen der technischen Geräte. Die neuen Vorgaben werfen Fragen auf, etwa dazu, wie sich Reparaturen künftig verändern.
Mike Pingel ist seit zehn Jahren im Seligenstädter Reparaturservice Phone Doctor tätig und weiß, dass bei einer Reparatur der größte Kostenfaktor die Ersatzteile sind. Diese haben „Tagespreise wie an der Börse“, abhängig von deren Lieferbarkeit. Das verursacht schwankende Kosten von Reparaturen. Kaputte Displays und Batterien seien dabei die häufigsten Gründe für eine Handy-Reparatur.
Eine spezielle Regelung für Batterien tritt nächstes Jahr in Kraft: Ab Februar 2027 müssen Batterien in den meisten Geräten so verbaut sein, dass Verbraucher sie mit einfachem Werkzeug selbst austauschen können – theoretisch also auch von Zuhause. Zudem sollen Ersatzakkus mindestens fünf Jahre lang nach dem letzten Verkauf des Produkts erhältlich sein. Auch Software-Sperren dürfen eine Reparatur von unabhängigen Werkstätten nicht mehr behindern.
Für Yasha Zeymaran, seit 13 Jahren Geschäftsführer des Reparaturservices, steht außer Frage, dass das neue Gesetz ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit ist. Auf die Umsetzbarkeit der neuen Regelung blicken Zeymaran und Pingel jedoch kritisch: Ein Grund für die Verwendung von Klebstoffen in Geräten sei, dass diese wasserdicht sind. Dass sich der Markt von Klebstoffen in Handys zeitnah löst, sei aber „unrealistisch“. Designs der Modelle von Marktgrößen, wie Apple und Samsung, die nächstes Jahr auf den Markt kommen, sprechen noch nicht dafür, „dass der Otto Normalverbraucher sie reparieren kann“, erklärt Zeymaran.
Wer sich aber mal selbst beim Akkutausch versuchen möchte, sollte laut Pingel darauf achten, den Akku nicht mit Metall zu berühren. Andernfalls kann es zu einem Kurzschluss und im schlimmsten Fall zu einem Brand kommen.

Ein stärkeres Bewusstsein dafür, dass eine Reparatur zur Wahl steht, könne das Gesetz aber schon heute bewirken, merkt Pingel an. Denn Simmank, Pingel und Zeymaran sind sich einig: Die Mentalität der Verbraucher sei, neben den Hürden der Designs, ebenfalls ein bedeutender Treiber des Elektroschrottaufkommens. „Elektroschrott könne zu einem gewissen Teil auf jeden Fall durch Gesetze verringert werden“, erklärt Simmank. Allerdings könne ein Gesetz nicht verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte trotzdem voreilig entsorgen und sich für einen Neukauf entscheiden. (Maja Frühling)