1&1 Unlimited: Gericht kippt unklare Datenklauseln im Tarif

Bereits im März 2025 hatte die Verbraucherzentrale NRW den Mobilfunkanbieter 1&1 wegen intransparenter Vertragsklauseln in seinen Unlimited-Tarifen abgemahnt. Nun hatten die Verbraucherschützer auch vor Ger...

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1&1 Unlimited: Gericht kippt unklare Datenklauseln im Tarif

Bereits im März 2025 hatte die Verbraucherzentrale NRW den Mobilfunkanbieter 1&1 wegen intransparenter Vertragsklauseln in seinen Unlimited-Tarifen abgemahnt. Nun hatten die Verbraucherschützer auch vor Gericht Erfolg: Das Oberlandesgericht Koblenz stufte die beanstandeten Vertragsklauseln als unzulässig ein.

Nicht näher definierte Vertragsklauseln

1&1 hatte seinerzeit seine Unlimited-Mobilfunktarife ausdrücklich mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen beworben, gleichzeitig sahen die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen allerdings Einschränkungen für den Fall eines „unüblichen Verbrauchs­verhaltens“ vor. In solchen, nicht näher benannten Fällen behielt sich das Unternehmen die Möglichkeit vor, entweder die Übertragungsrate zu drosseln oder unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag sogar außerordentlich zu kündigen. Letzteres sollte nach einem entsprechenden Hinweis und einer erneuten Überschreitung erfolgen.

Für die Verbraucher­zentrale NRW wurde vonseiten 1&1 allerdings nicht ausreichend definiert, was das Unternehmen unter dieser Formulierung versteht. Für Kunden war damit beim Abschluss und während der Nutzung des Tarifs nicht nachvollziehbar, welche konkrete Datenmenge oder welches Nutzungsverhalten eine Drosselung auslösen könnte. Ebenso blieb unklar, ab welcher Nutzung letztlich sogar eine außerordentliche Kündigung drohte. Da 1&1 der Aufforderung, die beanstandeten Klauseln zu überarbeiten und für eine transparente und faire Gestaltung der Flatrate-Tarife zu sorgen, nicht im Sinne der Verbraucherschützer nachgekommen ist, hatten diese vor dem Oberlandesgericht Koblenz gegen die Bestimmungen Klage erhoben.

Verstoß gegen das Transparenzgebot

In dem Verfahren folgte das Gericht schließlich der Argumentation der Verbraucher­zentrale und erklärte die beanstandeten Klauseln für unzulässig. Entscheidend war hierfür der festgestellte Verstoß gegen das vorgegebene Transparenzgebot. Dem Gericht zufolge müssen Vertrags­bedingungen so klar formuliert sein, dass Kunden erkennen können, unter welchen Voraussetzungen vertraglich zugesagte Leistungen eingeschränkt werden können. Eine nicht näher bestimmte Formulierung wie „unübliches Verbrauchs­verhalten“ erfüllt diese Anforderungen nach der Entscheidung des Gerichts nicht.

Urteil auch für andere Anbieter bindend

Die Verbraucher­zentrale sieht mit dem bereits am 30. Juli unter dem Aktenzeichen 2 UKl 4/25 ergangenen Urteil die Rechte von Kunden bei als „Unlimited“ vermarkteten Mobilfunktarifen aller Anbieter gestärkt. Erol Burak Tergek, Jurist und Telekommunikation­sexperte der Verbraucher­zentrale NRW, erklärt dazu: „Wer einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen anbietet, muss klar und verständlich regeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen möglich sind. Unbestimmte Formulierungen wie ‚unübliches Verbrauchs­verhalten‘ genügen diesen Anforderungen nicht“. Nach seiner Einschätzung macht die Gerichts­entscheidung deutlich, dass Versprechen wie „Unlimited“ nicht über unklare Klauseln in den AGB ausgehöhlt werden dürfen. Wichtig ist allerdings auch, dass mit dem Urteil nicht zwangsläufig jede Einschränkung eines Unlimited-Tarifs untersagt ist, diese muss lediglich klar und nachvollziehbar kommuniziert werden. Im vorliegenden Fall wurde daher vor allem die fehlende Transparenz kritisiert.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, womit die Entscheidung gegen die 1&1 Telecom GmbH nicht mehr angefochten werden kann und daher gültig ist.